Im deutschen Straßenverkehr vergeht kaum ein Tag, an dem es zu keinem Unfall kommt. Laut dem statistischen Bundesamt kam es etwa im Jahr 2015 sogar im Schnitt alle 13 Sekunden zu einem Verkehrsunfall. Kein Wunder, dass auch in den darauffolgenden Jahren die Zahl der Unfälle stetig stieg und 2019 einen neuen Negativrekord von ca. 2,69 Millionen Verkehrsunfällen erreicht hat. Leider handelt es sich hierbei auch nicht um leichte Auffahrunfälle, sondern zunehmend um jene Unfälle mit mittleren bis schweren Sach- und Personenschäden. Man kann also festhalten: Ein Verkehrsunfall kann jeden treffen. Umso wichtiger ist es zu wissen, was im Falle eines Falles zu tun ist.
Unmittelbar nach dem Unfall
Direkt nach einem Unfall sind Warnblinker einzuschalten, die Unfallstelle abzusichern und ggf. Rettungskräfte sowie Polizei zu verständigen. Sodann sollten Beweise sichergestellt werden, insbesondere, wenn die Polizei nicht vor Ort ist – etwa im Falle eines sehr geringen Sachschadens. Idealerweise fertigt man hierzu qualitativ gute Fotos vom Schaden sowie den Gegebenheiten der Unfallstelle an. Ferner ist ein Informationsaustausch mit dem Unfallgegner angezeigt: Es sollten die Daten des Fahrzeugführers, des Halters, der jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherungen getauscht und selbstverständlich die Kennzeichen notiert werden. Vorsicht bei – insbesondere schriftlichen – Schuldanerkenntnissen: Ein solches sollte unter keinen Umständen vorschnell abgegeben werden. Meist ist es nicht möglich, diese Frage im Affekt des Unfalls korrekt zu beantworten – dies sollte im Nachgang einem Spezialisten überlassen werden. Denn ein solches Anerkenntnis kann im Rahmen der sich anschließenden Schadensregulierung empfindliche Folgen entfalten, etwa den (teilweisen) Entfall des Versicherungsschutzes.
Die Schadensregulierung
Nachdem sodann der Unfall auch dem eigenen Versicherer angezeigt wurde, sollte durch einen Sachverständigen die Schadenshöhe festgestellt werden. Sodann kann in die Schadensregulierung eingestiegen werden. Lagern Sie diese Mühe und Arbeit am besten komfortabel aus und beauftragen Sie hierzu einen Verkehrsanwalt – dieser kümmert sich umfassend um Ihre Schadensabwicklung. Die Kosten hierfür hat letztlich der Unfallverursacher zu tragen, in jedem Fall aber Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung, wenn eine solche besteht. Insoweit bestehen für Sie beste Voraussetzungen für eine sorgenfreie Abwicklung des Schadens.
Das Wichtigste ist jedoch: Der Verkehrsanwalt weiß auch, was Ihnen nach einem Verkehrsunfall alles zusteht. Dies lohnt sich v. a. in Fällen, in denen Sie der Unfallgeschädigte sind. So können Sie neben Ersatz der (fiktiven) Reparaturkosten oder des Fahrzeugwerts im Falle eines Totalschadens auch Anspruch haben auf Ersatz der Wertminderung wegen der Reparatur, Ersatz von Mietwagenkosten oder auch Nutzungsausfallentschädigung, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen – nur um einige Positionen zu nennen. Kommen Personenschäden hinzu, kümmert sich Ihr Anwalt etwa auch um die Forderung eines angemessenen Schmerzensgeldes, des Haushaltsführungsschadens sowie des Verdienstausfallschadens. Sie sehen: Es gibt in vielerlei Hinsicht Ansprüche, die geltend gemacht werden können und die unbedingt genutzt werden sollten.
Zum Schluss
Last but not least: Auf keinen Fall sollte auf irgendein vom Kfz-Versicherer des Unfallverursachers angetragenes Angebot ohne anwaltliche Prüfung eingegangen werden. Denn diese melden sich beim Geschädigten meist recht früh, sichern eine zügige Regulierung zu und sind dabei natürlich darauf bedacht, den auszuzahlenden Schaden möglichst gering zu halten. Zudem hat der Versicherer – ganz im Gegensatz zum Unfallgeschädigten – Erfahrung in der Abwicklung von Verkehrsunfällen. In der Folge kommt es nicht selten vor, dass sich der Geschädigte aufgrund eines – vermeintlich lukrativen – Angebotes des gegnerischen Versicherers unbewusst eigene Ansprüche abschneidet.
Lassen Sie sich deshalb im Falle eines für Sie ohnehin schon einschneidenden Verkehrsunfalls von unseren Anwälten begleiten und legen die Schadensabwicklung in unsere Hände. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite und machen Ihre Ansprüche bestmöglich für Sie geltend!
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