Abmahnung wegen Google Fonts
Wir erklären Ihnen wie Sie sich richtig verhalten können!
Die „Kollegen“ Rechtsanwalt Kilian Lenard (www.ra-lenard.de) und Nikolaos Kairis (www.raag-kanzlei.de) haben zuletzt durch Ihre Massenabmahnungen zum Thema Google Fonts auf sich aufmerksam gemacht. Dabei vertritt RA Lenard Herrn Martin Ismail und RA Kairis Frau Wang Yu.
In den Abmahnungen wird dargelegt, dass eine Benutzung von Google Fonts ohne vorherige Einwilligung einen Datenschutz-Verstoß darstellt. Für diese Information möchten die Herren Rechtsanwälte bzw. deren Mandanten anschließend Geld in Form eines Schadensersatzes sehen.
Wir empfehlen unseren Mandanten dieser Schadensersatz-Forderung nicht nachzukommen. Beide Abmahnungen sind gestützt auf § 823 Abs. 1 BGB.
Ob das (nicht lokale) Einbinden von Google Fonts tatsächlich einen abmahnfähigen Verstoß darstellt, kann dabei dahinstehen. Denn die Abmahnung selbst ist schon rechtsmissbräuchlich.
Es ist höchst zweifelhaft, ob die Abmahnenden wirklich persönlich auf den jeweiligen Homepages waren oder ob (was wahrscheinlicher sein dürfte) es sich um einen automatisierten Prozess durch einen Bot handelt. Letzterem steht jedenfalls kein Schadensersatzanspruch zu.
Selbst wenn der Schadensersatzanspruch bestehende sollte, ist die Wahrscheinlichkeit äußerst gering, dass die Abmahner gegen Sie klagen werden. Denn diese werden sich eine Reduzierung des Anspruchs nach § 254 BGB (Schadenminderungspflicht) gefallen lassen müssen – was die gerichtliche Durchsetzung für den Gegner aufgrund des Kostenrisikos sehr riskant macht.
Kurz und knapp: wir empfehlen Ihnen auf die Abmahnungen nicht zu reagieren! Schreiben Sie die Gegenseite nicht an und zahlen Sie auch nicht die unberechtigten Forderungen.
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