Wie bekomme ich Urlaub und Urlaubsabgeltung im 450 € Job?
Auch Teilzeitbeschäftigte haben im Rahmen eines 450 €-Jobs ebenso wie Vollzeit-Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Auch Teilzeitbeschäftigte haben im Rahmen eines 450 €-Jobs ebenso wie Vollzeit-Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bei einigen Firmen und Konzernen ist die Gewährung und Bezahlung von Urlaub für Arbeitnehmer auf 450-€-Basis selbstverständlich.
In vielen Unternehmen wird den Minijobbern ein solcher Anspruch jedoch zu Unrecht verweigert.
Oftmals fehlt bereits eine Regelung im Arbeitsvertrag zu den Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers. Dies heißt jedoch keineswegs, dass in diesem Fall kein Urlaubsanspruch existieren würde. Es greift sodann der gesetzliche Urlaubsanspruch des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) ein. Dieser beträgt grundsätzlich 24 Werktage im Jahr, ausgehend von einer 6 Tages-Woche. Arbeitet also bspw. ein „450-€ Jobber“ nur an 3 Tagen in der Woche, so beträgt der Jahresurlaubsanspruch dementsprechend 12 Werktage. An diesen 12 Tagen ist dem Arbeitnehmer also unter Fortzahlung seiner üblichen Vergütung Urlaub zu gewähren.
Viele 450-€ Jobber arbeiten jedoch unregelmäßig auf Abruf oder nach Bedarf. In diesen Fällen wissen Arbeitnehmer oftmals nicht, wie viele Tage Urlaub ihnen wirklich zustehen. Zudem lehnen Arbeitgeber die Geltendmachung von Urlaub oftmals mit der Begründung ab, dass es dem Arbeitnehmer freistehe, ob und wann er sich in den Schichtplan eintrage. Wenn der Arbeitnehmer keine Zeit habe, dann brauche er sich ja nicht eintragen und hätte somit seinen gewünschten „Urlaub“.
Dabei wird jedoch übersehen, dass in diesem Fall kein Urlaubsentgelt bezahlt wird, der Arbeitnehmer also keine Vergütung erhält. Es handelt sich daher nicht im Urlaub im Sinne des BurlG. Im Rahmen eines 450 € Jobs wollen erfahrungsgemäß viele Arbeitnehmer jedoch keinen Streit mit dem Arbeitgeber riskieren und verzichten in der Folge während des Arbeitsverhältnisses auf die konsequente Geltendmachung des Urlaubsanspruchs.
Es besteht auch im Rahmen von 450 € Jobs nach Kündigung und Beendigung der Arbeitstätigkeit die Möglichkeit der sog. Urlaubsabgeltung gemäß § 7 Abs. 4 BurlG, d.h. wenn bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch ein Urlaubsanspruch vorhanden ist und dieser wegen Beendigung nicht mehr gewährt werden kann, so ist dieser abzugelten, sprich mit dem jeweiligen „Wert“ auszubezahlen. Durch diese Urlaubsabgeltung lässt sich nach Beendigung häufig – je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses und Umfang der geleisteten Arbeit – ein dreistelliger Betrag herausholen. Dieser Abgeltungsanspruch verjährt grundsätzlich in der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren, so dass eine Urlaubsabgeltung auch lange Zeit nach Beendigung der Tätigkeit durchgesetzt werden kann.
Dieser Beitrag möchte daher den zahlreichen 450-€ Jobbern eine Anleitung geben, wie der eigene Urlaubsanspruch konkret berechnet und auch durchgesetzt werden kann.
Die Formel lautet:
Anzahl der Urlaubstage x Verdienst pro Tag = Abgeltungsbetrag
Bei Unklarheiten in Zusammenhang mit der Berechnung sollte man sich nicht scheuen, einen im Bereich des Arbeitsrechts tätigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser klärt auch über ein im jeweiligen Falle bestehendes Kostenrisiko auf.
Hat man den genauen Betrag der Urlaubsabgeltung ermittelt, sollte man den Arbeitgeber unter Hinweis auf die vorhandene Gesetzeslage zur Zahlung auffordern. Reagiert der Arbeitgeber nicht oder verweigert er die Zahlung, empfiehlt sich der Gang zum zuständigen Arbeitsgericht und die Beantragung eines sog. arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens.
Bei Fragen zur Urlaubsabgeltung steht Ihnen unser Rechtsanwalt Michael Gabler zur Verfügung.
ich habe einen Minijob als Gärtner für den ich montl. 450€ erhalte. ich habe meistens keine feste Arbeitszeiten sondern feste Aufgaben die jeden Monat erledigt werden müssen.
Mein Arbeitsvertrag enthält die Klausel : bei Urlaub und Krankheit muß der Arbeitnehmer auf eigene Kosten für Ersatz sorgen.
Da ich diesen Vertrag unterschrieben habe werde ich damit von meinem Chef festgenagelt. Was kann ich machen?
Die Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam! Sie brauchen daher nicht eigenständig für Ersatz sorgen! Weisen Sie Ihren Arbeitgeber darauf hin, dass Sie nicht für Ersatz sorgen werden und Ihnen im Krankheitsfall bzw. während des Urlaubs Ihr Gehalt weiter zu zahlen ist!
Für weitergehende Fragen zum Thema Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Gabler
Rechtsanwalt
Gabler & Hendel
Rechtsanwälte PartmbB
Bajuwarenstr. 2e
93053 Regensburg
Wie erfolgt die Urlaubsentgeltberechnung, wenn ich wegen Corona lange Zeit zuhause geblieben bin, also vor Urlaubsbeginn 13 Wochen nicht gearbeitet habe.
Vielen Dank
Guten Tag Herr Stürmer, wie viele andere Fragen im Zusammenhang mit der Coronapandemie ist auch diese komplex und nicht ohne weitere Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beantworten. Am besten wäre es, wenn Sie sich kurz bei uns telefonisch oder per Mail melden. Dann können wir Ihren Sachverhalt individuell prüfen.
Wie verhält sich das mit Urlaub wenn ich den minijob zum 21.06 gekündigt habe und bisher nur 3 Tage Urlaub hatte? War seit januar 2023 im Betrieb. Mir wurde aber nur Urlaub von 3,5 Stunden angerechnet. Habe in der Woche mal 3 und Mama 4 Tage gearbeitet.
Wie sieht es aus, wenn ich im selben Unternehmen von einer geringfügigen Beschäftigung auf eine Vollzeitbeschäftigung wechsele. Werden die nicht genommen Urlaubstage des Minijobs auf die Vollzeitbeschäftigung angerechnet oder wird hier ein kompletter Cut vollzogen, sodass eine Urlaubsabgeltung bei der geringfügigen Beschäftigung stattfindet und die Vollzeitbeschäftigung mit der gesetzlichen Regelung von 2,5 Tagen pro Monat den Urlaubsanspruch berechnet?
Hallo.. ich hatte einen 538,- Euro Job der durch Kündigung des Arbeitgebers zum 31.10.2024 endetet. Da ich 3 Tage in der Woche gearbeitet habe stehen mir 12 Urlaubstage zu. 6 habe ich für einen Urlaub Anfang 2024 verbraucht. Man sagte mir das mir die restlichen Urlaubstage auch zustehen da ich bis zum 31.10.2024 beschäftigt war. Frage: stimmt das und wie werden die 6 Urlaubstage berechnet?
MfG