BGH-Richter zweifeln an VW Argumenten
Die Chance auf einen (höheren) Schadensersatz gegen VW sind am 05.05.2020 gestiegen.
Am 05. Mai befasste sich der BGH zum ersten Mal mit dem Fall eines von der Abgasaffäre betroffenen Kunden (BGH, Az. VI ZR 252/19). Der Kläger erwarb am 10. Januar 2014 einen VW Sharan 2.0 TDI mit dem betroffenen 2.0 TDI Motor EA 189. Das Verfahren steht dabei exemplarisch für zehntausende Betroffene im Abgasskandal. Ein Urteil ist noch nicht gefällt, aber die Richter zweifeln an den VW-Argumenten. Damit ist eine große Hürde in den Abgasskandal-Fällen genommen. Nutzen Sie Ihre Chance auf einen höheren Schadensersatz!
Im kommenden Urteil ist bereits jetzt absehbar, dass die Richter des BGH dem Kläger einen Schadensersatzanspruch in der Sache zugestehen werden. Der Vorsitzende Richter führte insbesondere aus, dass VW den Kläger durch den Kauf eines manipulierten Diesel-Fahrzeuges bedingt vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und dies einen Schadensersatzanspruch rechtfertige. Damit ist erstmalig vom BGH klargestellt, dass VW seine Kunden getäuscht hat, indem es zahlreiche Fahrzeuge mit der illegalen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht hat.
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Der VW-Konzern konnte mit seinen Argumenten nicht überzeugen, dass die Schäden an den Autos durch die Installation des Software-Updates im Jahr 2017 behoben worden seien. Stattdessen zweifelten die Richter die Argumente von VW stark an. Ein für VW katastrophaler Beginn des Verfahrens. Das musste selbst der Anwalt des VW-Konzerns zugeben. Der Richter habe ihm „einen ordentlichen Fels“ in den Weg gelegt, sagte er in seiner Eröffnungsrede.
Falls auch das Urteil in diesem Sinne ausfällt, könnten sich Tausende von Neu- und Gebrauchtwagenkäufern auf eine hohe Entschädigung freuen. Die Chance auf eine erfolgreiche Einzelklage wäre damit sehr gut. Das BGH Urteil hat damit Potential eine Welle von Klagen gegen VW und andere Hersteller auszulösen.
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