Ein Ärgernis für viele Unternehmer sind sogenannte „Cold-Calls“. Also ungefragte Anrufe, die für Ihre Dienstleistungen oder Produkte werben. Dabei wird Werbung wie folgt definiert: Dazu muss geklärt werden, was Werbung eigentlich ist. Nach der einschlägigen europäischen Richtlinie ist Werbung „jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, zu fördern“.
Sie werden von Anrufern belästigt?
Wenn Sie von unerwünschten Anrufern belästigt werden, können sie unsere Kanzlei unter info@gabler-hendel.de oder 0941/30794890 kontaktieren. Wir mahnen den Anrufer für Sie ab und erwirken eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
So sollten Sie sich nach dem Anruf verhalten
- Notieren Sie sich unbedingt die Uhrzeit, Anrufernummer und Namen des Unternehmens sowie Namen des Anrufers
- Fertigen Sie ein kurzes Gesprächsprotokoll an
- Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch
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