Strafmilderungserwägungen bei Straftaten nach dem BtMG
Kann man eine Strafe mildern?
In der Praxis gibt es Fälle, bei denen der Rechtsanwalt sich für einen Freispruch stark machen und diesen im Rahmen seines Plädoyers beantragen wird. Ebenso gibt es aber Fälle, bei denen das Ziel der Strafverteidigung eine möglichst geringe bzw. moderate Verurteilung ist. In diesen Fällen spricht man von der sog. „Strafmaßverteidigung“ oder „Strafzumessungsverteidigung“. Insbesondere dann, wenn die Beweislage erdrückend ist und ein Freispruch sowie die Einstellung des Verfahrens ausgeschlossen sind, wird der Rechtsanwalt seinem Mandanten oftmals dazu raten „Schadensbegrenzung“ zu betreiben.
Bei Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) könnte eine solche Situation dann vorliegen, wenn der Mandant im Rahmen einer Polizeikontrolle oder im Rahmen einer rechtmäßigen Hausdurchsuchung mit Betäubungsmittel erwischt wurde, zumal dann zumindest der Verdacht des Besitzes von Betäubungsmittel im Raum steht.
Dann besteht die Aufgabe des Strafverteidigers oftmals darin sämtliche positive Aspekte herauszuarbeiten und diese dem Gericht vorzutragen, um so eine möglichst geringe Verurteilung zu erreichen. Positive Aspekte können sich zum einen aus den Betäubungsmittel ergeben, zum anderen aber auch aus der Person des Täters sowie seinem Nachtatverhalten.
Argumente, die im Rahmen einer Strafmaßverteidigung durch den Anwalt vorgebracht werden können, sind u.a.:
Im Rahmen der Strafmaßverteidigung wird auch das Verhalten des Täters nach der Tat von erheblicher Bedeutung sein. So können Geständnis und Therapiebereitschaft oftmals die ausschlaggebenden Punkte für eine Bewährung sein. Darüber hinaus bietet das Gesetz mit dem § 31 BtMG („Kronzeugenregelung“) weitere Strafmilderungsgründe, wobei der Mandant diesbezüglich über die Voraussetzungen sowie über die Folgen dieser Vorschrift von seinem Rechtsanwalt aufgeklärt werden sollte.
Sollte der Mandant bis dato polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten sein, muss dies ebenso erwähnt und von Seiten des Gerichts berücksichtigt werden.
In jedem Fall ist es ratsam möglichst früh einen Rechtsanwalt so kontaktieren, da bei Vorliegen positiver Aspekte bereits im Ermittlungsverfahren die Einstellung des Verfahrens erreicht werden kann.
Sollten auch Sie Fragen zum Thema Strafrecht haben, so zögern Sie nicht uns hierauf anzusprechen. Unser Rechtsanwalt Alexander Greithaner ist spezialisiert auf dem Gebiet des Strafrechts und wird auch Ihnen helfen.
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