Körperverletzungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigungen – die Liste von Delikten gegen Polizisten in Ausübung ihrer Tätigkeit ist lang. Und nicht selten gehen diese mit erheblichen Verletzungen für Leib und Gesundheit der Polizeibeamten einher. Umso besser, dass verletzte Polizisten in diesen Fällen mittlerweile zivilrechtlich effizient – und zumeist ohne Kostenrisiko – Schmerzensgeld fordern können.
Umfassende Schmerzensgeldansprüche
Wir prüfen – an Ihrem Einzelfall orientiert – sorgfältig die Höhe und Art Ihrer Schmerzensgeldansprüche gegen den Schädiger. Hierzu zählen „normale“ Ausgleichszahlungen, aber auch Zahlungen aufgrund Verdienstausfalls oder auch Ersatz des Haushaltsführungsschadens. Auch vorhandene Vorschädigungen können berücksichtigt werden.
Die Bemessung kann sich insoweit – v. a. in Bezug auf eventuelle Zukunftsschäden – komplex gestalten und sollte daher vom Spezialisten exakt berechnet werden. Dies übernehmen wir für Sie und teilen Ihnen schon vorab mit, mit welcher Höhe an Schmerzensgeld Sie rechnen dürfen. Ferner übernehmen wir natürlich die anschließende gerichtliche Geltendmachung Ihres Schmerzensgelds.
Vollstreckung & Kosten
Doch auch der Zuspruch des Gerichts bringt nichts, wenn am Ende der Schädiger zahlungsunfähig ist und deshalb kein Geld fließt, ergo eine Vollstreckung erfolglos verläuft. In diesem Fall übernehmen wir auch den Antrag auf Erfüllungsübernahme durch den Dienstherrn für Sie, wie bereits in zahlreichen Landesgesetzen verankert. Verläuft eine Vollstreckung beim Schädiger, etwa wegen Mittellosigkeit, erfolglos, springt in vielen Bundesländern der Dienstherr – so z. B. der Freistaat Bayern – für die Bezahlung ein. Die Aussichten, nach erfolgreichem Klageverfahren tatsächlich auch sein zugesprochenes Schmerzensgeld auf dem Konto zu sehen, sind damit hervorragend.
Und das Beste? Als Mitglied der Gewerkschaft der Polizei ist die Durchsetzung Ihrer Rechte auf Schmerzensgeld kostenlos, denn die Anwalts- und Gerichtskosten werden von der GdP übernommen.
Bundesweite Beratung
Hierzu bieten Ihnen gerne die spezialisierten Anwälte unserer Kanzlei die Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldanspruchs und jederzeitige Beratung an – und das bundesweit! Lassen Sie sich daher als im Dienst verletzter Polizeibeamter von unserer Kanzlei vertreten, um zielgerichtet das Maximum aus Ihrem Schmerzensgeld herausholen zu können. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!
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