Richtig auf eine Kündigung reagieren
Auf die richtige Reihenfolge kommt es an!
Wir erklären worauf es bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ankommt und wie Sie hierauf reagieren sollten. Vor allem sollten Sie die richtige Reihenfolge und Fristen einhalten.
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und der Arbeitgeber mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, dann können Sie nicht „grundlos“ gekündigt werden. Eine Kündigung wäre dann nur wirksam, wenn Sie verhaltensbedingt, personenbedingt oder – wie häufig – betriebsbedingt ist. Ein solcher Grund muss vom Arbeitgeber im Kündigungsschreiben zwar nicht angegeben werden, aber wenn Sie sich gegen die Kündigung gerichtlich zur Wehr setzen, dann muss Ihr Arbeitgeber dort die Karten auf den Tisch legen und den Kündigungsgrund genau darlegen. Insbesondere reicht es für eine „betriebsbedingte Kündigung“ nicht aus, wenn Ihr Arbeitgeber lapidar behauptet, es gebe Auftragseinbruch oder er habe schlichtweg keine Arbeit für Sie.
Insoweit ist auch zu beachten, dass sich nicht selten bei einer betriebsbedingten Kündigung der betriebliche Grund im Prozess entkräften lässt. Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Michael Gabler rät betroffenen Arbeitnehmern in diesem Fall, frühzeitig herauszufinden, ob der Arbeitgeber freie Arbeitsplätze ausgeschrieben hat. Eventuell müssen Ihnen diese angeboten werden, bevor man Sie kündigt. Weiterhin wäre im Falle einer betriebsbedingten Kündigung auch rechtlich zu prüfen, ob der Arbeitgeber eine fehlerfreie Sozialauswahl durchgeführt hat. Dabei spielen insbesondere die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderungen eine Rolle. Denn grundsätzlich gilt, dass im Falle einer betriebsbedingten Kündigung immer zuerst der Arbeitnehmer zu kündigen ist, der sozial am wenigsten schutzwürdig ist, im Regelfall also junge, neu eingestellte Arbeitnehmer ohne Unterhaltsverpflichtungen.
Prüfen Sie auch immer, ob die korrekte Kündigungsfrist beachtet wurde.
Sie haben nur 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung, um die Kündigung rechtlich anzugreifen. Wird binnen der drei Wochen keine Klage (sog. Kündigungsschutzklage) erhoben, wird die Kündigung wirksam. Sie können sich danach nicht mehr darauf berufen, dass die Kündigung aus irgendwelchen Gründen unwirksam sei. Es ist daher mehr als ärgerlich, wenn eine schlecht begründete Kündigung des Arbeitgebers nicht gerichtlich angegriffen wird. Sie haben in in diesem Fall auch keine Chance auf eine Abfindung (vgl. Schritt 3).
Nachdem die Klage beim Arbeitsgericht eingereicht ist, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine Abfindung verhandeln. Sie können quasi Ihren rechtlichen Kündigungsschutz gegen eine Abfindung verkaufen, d.h. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen Geld dafür, dass Sie die möglicherweise unwirksame Kündigung akzeptieren. Die Höhe der Abfindung ist frei verhandelbar. Als Faustformel wird häufig ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr genommen. Häufig wird hiervon aber sowohl nach oben als auch nach unten abgewichen, je nachdem welche Partei im Prozess die größeren Risiken hat. Während der Abfindungspoker läuft, sollten Sie beim Arbeitgeber durch selbstsicheres Auftreten deutlich machen, dass Sie sich von der Kündigung nicht beeindrucken lassen und Ihren Job weiterhin ausüben wollen, wenn nötig bis zum Renteneintritt. Möglicherweise wird der Arbeitgeber sodann sein Abfindungsangebot erhöhen, um Sie schneller loszuwerden.
Unabhängig von einem gerichtlichen Verfahren am Arbeitsgericht ist es erforderlich, sich innerhalb von 3 Tagen bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend bzw. arbeitslos zu melden. Wird die Frist versäumt, droht eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.
Haben Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Kontaktieren Sie zeitnah einen Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht. Es gibt zahlreiche Tücken im Arbeitsrecht, weshalb es im Zweifelsfall immer empfehlenswert ist, sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Rechtsanwalt Michael Gabler steht Ihnen hierfür an unseren Kanzleistandorten in Regensburg, Landshut, München und Erfurt, jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
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