Gabler & Hendel – Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Vertragsrecht
Ob Vertragsauslegung, Anfechtung, Rücktritt, Erstellen eines Vertrags oder Überprüfung des „Kleingedruckten“ – vertrauen Sie auf unsere Expertise im Vertragsrecht!
Das Vertragsrecht umfasst alle möglichen Bereiche wie z.B. Kaufvertrag, Grundstückskauf, Verträge rund um Immobilien, Pachtvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, AGB, etc. Mit dem allgemeinen Vertragsrecht hat jeder zu tun! Ob bei der Miete einer Wohnung, Miete einer Gewerbeimmobilie, beim Kauf eines Pkw oder bei der Mitgliedschaft im Fitness-Studio – ein Leben ohne Verträge ist nicht vorstellbar. Das allgemeine Vertragsrecht bestimmt dabei die grundsätzliche Regelungen und gibt damit einen rechtlichen Rahmen vor. Gleichzeitig kann jedoch durch individuelle Vertragsklauseln von vielen gesetzlichen Regelungen abgewichen werden. Ein Rechtsanwalt für Vertragsrecht kennt diese wichtigen Besonderheiten des Vertragsrechts.
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Grundsätzlich kann jeder einen Vertrag erstellen. Wollen Sie z.B. eine Wohnung vermieten, so sollten Sie hierfür einen schriftlichen Mietvertrag erstellen. Hierfür gibt es Musterformulare, welche im Internet zum Teil auch kostenfrei verfügbar sind. Wollen Sie einen Vertrag mit Hilfe eines Mustervertrags erstellen, so sollten Sie hierbei jedoch vorsichtig sein. Oftmals verbergen sich hinter bestimmten Formulierungen rechtliche Fallstricke. Sie sollten daher eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt vornehmen lassen. Gleiches gilt im Übrigen für den Fall, wenn Sie einen Kaufvertrag oder einen anderen Vertrag erstellen. Wir sind eine auf Vertragsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen beim Erstellen von Verträgen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Unternehmen nutzen regelmäßig vorformulierte Verträge gegenüber einem Verbraucher. Dabei handelt es sich um AGB, sog. allgemeine Geschäftsbedingungen. AGB regeln viele rechtliche Fragen zwischen Unternehmen und Verbrauchern, wie z.B.. wann eine Zahlung fällig ist, wo der Sitz des Unternehmens liegt, etc. Das Erstellen von AGB sollte auf keinen Fall mit Hilfe eines sog. AGB Generators aus dem Internet vorgenommen werden. Aufgrund der Komplexität der Materie sollte man das Erstellen von AGB unbedingt einem auf Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt überlassen. Gerne erstellen wir für Ihr Unternehmen passende „internationale“ AGB auch in „english“.
Wenn Sie einen Vertrag wie z. B. für einen Immobilienkauf abschliessen, sollten Sie einen solchen Vertrag ebenfalls rechtlich durch einen auf Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Der Ersteller oder Verwender eines Vertrages verwendet erfahrungsgemäß häufig Klauseln, welche sich rechtlich zu seinem Vorteil auswirken. Hier sollten Sie also darauf achten, dass in dem Vertrag ein Gleichgewicht hergestellt wird, um zu vermeiden, dass Sie den Vertragsschluss später bereuen. Meist lässt sich durch eine vorherige Prüfung eines Vertrages durch einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht vermeiden, dass im Nachhinein ein kostspieliges gerichtliches Verfahren durchgeführt werden muss.
Verletzt eine Vertragspartei Pflichten aus dem Vertrag, entstehen regelmäßig zwischen den Parteien Streitigkeiten, die die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich machen. Oftmals passiert es z.B. dass
In einem solchen Fall stehen dem Verletzten Schadensersatzansprüche zu. Sie sollten daher einen Rechtsanwalt mit der Prüfung und Durchsetzung dieser Ansprüche beauftragen.
Nahezu alles kann vertraglich geregelt werden. Das BGB schlägt verschiedene Vertragstypen vor. Es sind aber auch atypische oder gemischt-typische Verträge möglich. Die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Gabler & Hendel an den Standorten Regensburg und Landshut können Ihnen insbesondere bei folgenden Vertragstypen beratend zur Seite stehen:
Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei für Vertragsrecht in Landshut und Regensburg helfen Ihnen unsere erfahrenen und kompetenten Anwälte bei der Lösung von Vertragsstreitigkeiten aus zahlreichen Rechtsgebieten. Sollten wir für Ihr Problem nicht den passenden Spezialisten oder Fachanwalt haben, so verweisen wir Sie gerne an einen kompetenten Experten oder Fachanwalt aus unserem Netzwerk. Ebenso unterstützen wir Sie beim Erstellen eines Vertrages oder der Überprüfung eines Vertrages, um so die Gefahr späterer Streitigkeiten zu minimieren. Unwirksame und ungültige Klauseln und Vertragsteile werden so von Beginn an vermieden. Gehen Sie daher am besten gleich zu Beginn zu einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht. Wir begleiten Sie gerne – Gabler & Hendel Rechtsanwälte, Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Vertragsrecht.