Anwälte für Urheberrecht
Wir setzen Ihre Rechte konsequent und effektiv durch!
Dem Urheberrecht liegen 4 gesetzliche Prinzipien zugrunde.
Welches sind die 4 Prinzipien des Urheberrechts?
Durch die einfache gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzbarkeit dieser Prinzipien soll das Urheberrecht gewahrt bleiben und der Urheber besonders geschützt werden.
Inhaltsverzeichnis
Um sich gegen eine Urheberrechtsverletzung zu schützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen hilft das Urheberrecht und zum anderen auch das Wettbewerbsrecht.
Dies kommt immer darauf an, gegen welche konkrete Rechtsverletzung Sie sich wehren wollen. Am effektivsten ist hierbei jedoch die urheberrechtliche Abmahnung.
Eine Abmahnung besteht grundsätzlich aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, verbunden mit einer Forderung auf Schadensersatz gegen den Urheberrechtsverletzer. Eine solche Abmahnung verfassen unsere Anwälte gegen den Urheberrechtsverletzer.
Ja, die gibt es. Sollten Sie eine fehlerhafte oder unberechtigte Abmahnung versenden, so drohen Ihnen die Sanktionen des § 97a Abs. 4 UrhG. Dieser lautet:
Soweit die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte Ersatz der für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen, es sei denn, es war für den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar, dass die Abmahnung unberechtigt war. Weiter gehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.
Im Klartext bedeutet dies, dass Sie im Falle einer solchen Abmahnung die Kosten der gegnerischen Seite und deren Anwaltskosten tragen müssen.
Indem Sie einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Unser Rechtsanwalt Stephan Hendel klärt Sie über mögliche Fallen auf und setzt Ihr Urheberrecht konsequent durch.
Ja, die gibt es. Sie können beispielsweise auch eine Berechtigungsanfrage an den Gegner senden. Eine Berechtigungsanfrage ist im Kern eine Art unverbindliches Rechtsgespräch mit der Kernfrage „Warum glaubst du mein Bild, Musikstück, Video etc. nutzen zu dürfen?“.
Nein! Sie müssen auch bei einer Berechtigungsanfrage viele Dinge beachten. So darf diese bspw. keine Drohung mit gerichtlichen Sanktionen enthalten. Andernfalls kann diese leicht als Abmahnung gewertet werden. Damit würden Sie unter Umständen wieder § 97a Abs. 4 UrhG auslösen. Wir empfehlen Ihnen auch eine Berechtigungsanfrage nur von einem auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt anfertigen und versenden zu lassen.
Wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie schnellstens einen Termin bei einem Rechtsanwalt zur Beratung vereinbaren! Die hierin gesetzten Fristen sind meist kurz und der drohende Schaden hoch.
Hiervon raten wir dringend ab! Sie sollten niemals eine Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung und Prüfung unterzeichnen. Denn hierbei verpflichten Sie sich ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Wenn Sie hiergegen verstoßen, drohen massive Strafen.
Nein. Jedenfalls nicht im Vergleich zu den Konsequenzen, welche Ihnen bei der Abgabe einer ungeprüften Abmahnung drohen können. Wir bieten Ihnen die Erstberatung bei einer erhaltenen urheberrechtlichen Abmahnung für einen Pauschalpreis von 190,00 EUR zzgl. MwSt. an.