Anwälte für Strafrecht in Regensburg
Unsere Schwerpunkte sind dabei das Betäubungsmittelstrafrecht, das Kapitalstrafrecht, Jugendstrafrecht und das Wirtschaftsstrafrecht.
Sie haben von der Polizei ein Schreiben erhalten und werden darüber informiert, dass ihre Vernehmung als Beschuldigter notwendig ist?
Beachten Sie, dass Sie als Beschuldigter grundsätzlich nicht an Ihrer eigenen Strafverfolgung mitwirken müssen, das heißt Sie müssen sich zu keinem Zeitpunkt zur Sache einlassen. Dies ist eines der wichtigsten Rechte eines Beschuldigten.
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Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissen, welche Tat Ihnen genau zur Last gelegt wird, bzw. welche Aussagen, welche Ermittlungsergebnisse den Strafverfolgungsbehörden bereits vorliegen und Sie sich damit zu diesem Zeitpunkt nicht ansatzweise auf Augenhöhe mit den Behörden befinden.
Das erste Ziel im Rahmen der Strafverteidigung ist die Informationsbeschaffung, das heißt der Verteidiger wird sich schnellstmöglich gegenüber den Strafverfolgungsbehörden als Ihr Verteidiger anzeigen und Akteneinsicht fordern. Nur so, erfahren Sie ob und ggf. was die Staatsanwaltschaft gegen Sie in der Hand hat.
Nach gewährter Akteneinsicht wird der Verteidiger im Rahmen eines Besprechungstermins mit Ihnen die Sach- und Rechtslage erörtern und entscheiden, ob eine Einlassung erfolgt oder aber ob weiterhin vom Schweigerecht Gebrauch gemacht wird.
Beachten Sie bitte, dass Sie sich nicht früh genug an einen Verteidiger wenden können. Ein Verteidiger kann bereits während des Ermittlungsverfahrens entscheidend mitgestalten und durch Kontaktaufnahme zur Staatanwaltschaft unter Umständen eine Einstellung des Verfahrens oder eine Erledigung im Strafbefehlsverfahren erreichen. Letzteres ist gerade bei sensiblen Delikten, wie z.B. dem Besitz kinderpornografischer Schriften oftmals im Interesse des Beschuldigten.
Wann ist eine Hausdurchsuchung zulässig? Müssen Sie die Ermittlungsbeamten in Ihr Haus / Ihre Wohnung lassen? Welche Rechte stehen Ihnen bei einer Hausdurchsuchung zu?
Wir helfen Ihnen weiter!
Oftmals erfahren Sie erst mit der Hausdurchsuchung, dass gegen Sie ermittelt wird. Eine solche Hausdurchsuchung stellt einen nicht unerheblichen Eingriff dar. Gerade aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und einen Verteidiger kontaktieren.
Sofern keine Gefahr in Verzug vorliegt, bedarf es aufgrund des gravierenden Eingriffs in die Privatsphäre des Beschuldigten, einer richterlichen Anordnung. In diesem Fall sollten Sie sich auf jeden Fall eine Abschrift des Durchsuchungsbeschlusses zeigen und aushändigen lassen, zumal in diesem Beschluss oftmals explizit geregelt ist, nach welchen Gegenständen oder Dokumenten gesucht werden soll. Ferner erfahren Sie durch den richterlichen Beschluss welche Tat Ihnen zur Last gelegt wird.
Obwohl Hausdurchsuchungen regelmäßig in den frühen Morgenstunden durchgeführt werden und Sie damit erheblich überrascht werden, ist es wichtig, dass Sie Ruhe bewahren und einen Verteidiger anrufen.
Nachdem Ihnen der Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt wurde und Sie darüber in Kenntnis gesetzt wurden, welche Tat Ihnen zur Last gelegt wird sowie nach welchen Gegenständen oder Dokumenten gesucht wird, sollten Sie sich im Falle eines rechtmäßigen Durchsuchungsbeschlusses kooperativ verhalten und die Durchsuchung nicht erschweren. So können Sie eine weitere und unter Umständen erheblichere Durchsuchung vermeiden.
Wichtig ist jedoch, dass Sie das Recht auf die Anwesenheit von Durchsuchungszeugen haben, das heißt Sie sollten schnellstmöglich einen Verteidiger kontaktieren damit dieser im Rahmen der Durchsuchung anwesend ist und eine gewisse Waffengleichheit besteht. Beschuldigte sind aufgrund des unangekündigten Besuchs oftmals nicht in der Lage die notwendige Ruhe zu bewahren und es kommt nicht selten zu Fehlern von Seiten der Beschuldigten, die anschließend nicht mehr korrigiert werden können.
Sie sollten sich aus diesem Grund während der Hausdurchsuchung nicht zur Sache einlassen, sondern sich vielmehr mit einem Verteidiger in Verbindung setzen.
Was sollten Sie tun, wenn Sie verhaftet werden? Welche Rechte haben Sie bei einer Verhaftung? Was ist Untersuchungshaft? Auch hier sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und einen Verteidiger kontaktieren. Wir stehen Ihnen zu jeder Tageszeit zur Verfügung.
Da eine Verhaftung eine freiheitsentziehende Maßnahme darstellt und den Betroffenen damit erheblich in seinen Grundrechten beeinträchtigt, ist eine solche Maßnahme mit hohen Voraussetzungen verbunden. Insbesondere bedarf es eines dringenden Tatverdachtes sowie eines Haftgrundes. Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen, darf das Gericht einen Haftbefehl erlassen und den Betroffenen in Haft nehmen, obwohl es noch zu keiner rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist.
Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich auch in dieser schwierigen Situation von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen sollten und sich nicht in der Hoffnung auf eine schnelle Freilassung zur Sache einlassen dürfen. Oftmals werden in diesem Verfahrensstadium Aussagen getroffen, die anschließend nicht mehr korrigiert werden können. Sie sollten vielmehr einen Verteidiger kontaktieren. Verlassen Sie sich nicht auf die Zusicherung der Ermittlungsbeamten, wonach Sie nach Ihrer Einlassung „nach Hause gehen dürfen“.
Ihr Verteidiger wird umgehend mit den Ermittlungsbehörden sowie dem Gericht Kontakt aufnehmen und die notwendigen Informationen beschaffen. Insbesondere kann er durch geschickte Vorgehensweise den Vollzug eines Haftbefehls vermeiden.
Sollte es dennoch zum Vollzug eines Haftbefehls kommen und Sie in Untersuchungshaft eingewiesen werden, ist es unerlässlich einen Verteidiger an Ihrer Seite zu haben, der sich nicht nur juristisch um die Angelegenheit kümmert, sondern auch um Ihre Familienangehörigen.
Zögern Sie keine Sekunde und machen Sie bereits bei der Festnahme von Ihrem Recht Gebrauch einen Verteidiger zu kontaktieren.
Sollte die Staatsanwaltschaft von Ihrer Schuld überzeugt sein und damit eine Einstellung des Verfahrens (wegen fehlender Beweise oder mangels strafbaren Verhaltens) ausscheiden, kann die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls beantragen, welcher sodann seitens des zuständigen Gerichts erlassen wird, oder aber Anklage erheben und die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen.
Bei einem Strafbefehl handelt es sich grundsätzlich um ein vereinfachtes Verfahren, da es damit nicht zu einer Hauptverhandlung kommt. Gerade bei sensiblen Delikten, wird der Betroffene oftmals Interesse an einem vereinfachten Verfahren haben, da es damit nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.
Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls können Sie Einspruch gegen diesen einlegen. Zum einen sollte Sie den Strafbefehl nicht vorschnell akzeptieren, zum anderen sollten Sie bedenken, dass es durch den Einspruch zu einer Hauptverhandlung vor dem zuständigen Gericht kommt und dies wiederrum negative Auswirkungen haben kann.
Kontaktieren Sie einen Verteidiger. Nur dieser kann Akteneinsicht nehmen und sodann entscheiden, ob der Einspruch gegen den Strafbefehl die richtige Vorgehensweise ist. Sollte der Einspruch bereits eingelegt worden sein, kann dieser nach Einsicht in die Akten jederzeit zurückgenommen werden.
Beachten Sie, dass es nach dem Ermittlungsverfahren und vor dem Hauptverfahren noch ein Zwischenverfahren gibt, in Rahmen dessen ein Verteidiger die Eröffnung des Hauptverfahrens vermeiden kann. Insbesondere, wenn rechtliche oder tatsächliche Einwendungen gegen die Anklage vorliegen, wird Ihr Verteidiger diese dem Gericht mitteilen und beantragen das Hauptverfahren nicht zu eröffnen.
Sollte das Gericht dennoch das Hauptverfahren eröffnen und damit einen Termin zur Hauptverhandlung bestimmen, ist es wichtig einen kompetenten und verlässlichen Verteidiger an Ihrer Seite zu haben, der mit Ihnen die richtige Strategie entwickelt, zumal der Angeklagte oftmals aufgrund der Anspannung und der Ungewissheit bereits ausreichend mit sich selbst beschäftigt ist.
Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema Strafrecht haben oder selbst betroffen sein, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Unser Rechtsanwalt Alexander Greithaner ist auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisiert und Strafverteidiger aus Leidenschaft. Diese Leidenschaft gepaart mit der notwendigen Fachkenntnis ist Grundvoraussetzung um unseren Mandanten eine wesentliche Stütze während eines Strafverfahrens zu sein und darüber hinaus das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.