Die Entschädigung können Sie entweder selbst bei der durchführenden Airline geltend machen oder aber jemanden mit der Geltendmachung beauftragen, z.B. einen Rechtsanwalt oder einen auf Fluggastrechte ausgerichteten Online-Anbieter wie „flightright“ oder „faiplane“.
Es kann vorteilhaft sein, wenn Sie zunächst selbst die Airline zur Zahlung auffordern. Wenn diese sodann nicht reagiert oder die Zahlung ablehnt, obwohl Ihnen eine Entschädigungszahlung zusteht, befindet sich die Airline in Verzug und Sie können dann einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen. Die Rechtsanwaltskosten hat in diesem Fall die Airline zu zahlen!
Wenn Sie selbst die Airline zur Zahlung auffordern möchten, so ist hierfür keine besondere Form vorgeschrieben. Viele Airlines bieten bereits vorgefertigte Onlineformulare an. Sie können diese nutzen, müssen dies aber nicht. Sie können die Airline auch bspw. per Fax, per Email oder per Brief zur Zahlung auffordern.
Tipp: Sie sollten der Airline eine Frist zur Zahlung von bspw. 3 Wochen setzen, um so die Airline in Verzug zu setzen. Sie sollten auch darauf achten, dass Sie einen Nachweis darüber haben, dass die Airline Ihre Zahlungsaufforderung bekommen hat, z.B. Einwurfeinschreiben oder Sendebericht eines Faxes.