Baurecht in Regensburg und Landshut
Das Baurecht umfasst, wie der Begriff bereits unschwer erkennen lässt, sämtliche Rechtsnormen, die sich mit dem Bauen befassen.
Ersteres ist Teil des Zivilrechts. Geregelt sind hierdurch in erster Linie Verträge zwischen dem Bauherrn/Auftraggeber und den jeweiligen Bauunternehmern, Planern und Handwerksbetrieben, wie zum Beispiel Werkverträge, Bauverträge, Verbraucherbauverträge, Architekten- und Ingenieurverträge, Bauträgerverträge usw. Darüber hinaus gehören aber auch das Grundstücksrecht und das Nachbarrecht zum privaten Baurecht im weiteren Sinne.
Das öffentliche Baurecht gehört demgegenüber zum öffentlichen Recht. Es beinhaltet diejenigen öffentlich-rechtlichen Regelungen, die sich mit Bauvorhaben befassen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts lassen sich wiederum das Bauplanungsrecht – „Wo darf gebaut werden?“ – und das Bauordnungsrecht – „Wie darf/muss gebaut werden?“ – unterscheiden.
Typische Themen des Bauplanungsrechts sind beispielsweise Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Zulässigkeit von Vorhaben im Innenbereich (§ 34 BauGB), Bauen im Außenbereich (§ 35 BauGB), gemeindliches Einvernehmen usw.
Im Bauordnungsrecht finden sich unter anderem „Schreckgespenster“ wie Baueinstellung (Art. 75 Bayerische Bauordnung), Beseitigungsanordnung (Art. 76 S. 1 Bayerische Bauordnung) und Nutzungsuntersagung (Art. 76 S. 2 Bayerische Bauordnung).
Angesichts der Vielzahl von teilweise sehr speziellen Regelungen muss der im Baurecht tätige Rechtsanwalt über fundierte Rechtskenntnisse verfügen. Zudem muss er aber auch die „Sprache der Profis“ sprechen. Mehr als in vielen anderen Rechtsgebieten steht der Rechtsanwalt im Baurecht regelmäßig ausgewiesenen Spezialisten ihres Fachs gegenüber. Wer hier dem planenden Architekten/Ingenieur technisch nicht folgen kann, oder nicht versteht, was der für das jeweilige Gewerk beauftragte Handwerker mit diesem oder jenem Begriff meint, kann den Sachverhalt auch rechtlich nicht zutreffend einordnen. Für den Anwalt im Baurecht steht deshalb in der Regel die technische Durchdringung des Problems vor der rechtlichen.
Unsere Kanzlei steht Ihnen im gesamten Baurecht zur Seite. Unser zuständiger Rechtsanwalt Kaltenegger kam im Rahmen seiner Ausbildung bereits früh sowohl mit dem öffentlichen als auch dem privaten Baurecht in Berührung. Mittlerweile verfügt er über ein gutes Netzwerk an Bau-Spezialisten (Architekten, Ingenieure und Bausachverständige), auf das er im Bedarfsfall zurückgreifen kann. Sofern erforderlich – beispielsweise bei Einholung von Baugenehmigungen – arbeitet er „Hand in Hand“ mit den jeweiligen Planern.
Sollten Sie Fragen/Anliegen auf dem Gebiet des Baurechts haben, kontaktieren Sie einfach unsere Kanzlei telefonisch oder per Mail, fragen Sie nach unserem Rechtsanwalt Kaltenegger und vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Besprechung in einer unserer Kanzleien in Regensburg oder Landshut.