PTBS Spätfolgen
Können Schäden aus psychische Spätfolgen (Posttraumatische Belastungsstörung) bei der gesetzlichen Unfallversicherung geltend gemacht werden?
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) möglichst exakt und zeitnah nach dem Unfall nach den international anerkannten Systemen ICD 10 bzw. DSM IV diagnostiziert wird. Dabei muss das Unfallgeschehen grundsätzlich geeignet sein, die vorliegende seelische Beeinträchtigung hervorzurufen.
Beides wurde in einem Fall verneint, den das LSG NRW (Urt. v. 29.08.2019 – L 15 U 511/17) zu entscheiden hatte. Die Berufsklägerin erlebte 1997 als Bankangestellte zwei Überfälle mit. Diese wurden als Arbeitsunfälle i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB VII anerkannt. Die Klägerin erhielt von der Berufsgenossenschaft 1999 auch eine kombinierte Psychotrauma-Schmerztherapie, bei deren Abschluss jedoch die Diagnose einer PTBS verneint worden ist. 2006 erkrankte die Klägerin an einer Anpassungsstörung mit Angst und depressiver Reaktion. Eine beantragte Leistung hierfür wurde von der BG abgelehnt.
Bei der Klägerin konnten weder eine zeitnahe Intialreaktion (A-Kriterium nach ICD 10) direkt nach den Überfällen 1997 noch Flashbacks oder Intrusionen in der darauf folgenden Zeit (B-Kriterium) verifiziert werden.
In einen Fall des LSG Hessen (Urt. v. 10.10.2019 – L 3 U 145/14) hatte ein mittlerweile berenteter Straßenwärter versucht, eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Er habe während seines Berufslebens bei zahlreichen Verkehrsunfällen mit Toten und Schwerverletzten anwesend sein müssen. Zunächst ist die PTBS nicht in die Liste der anerkannten Berufskrankheiten aufgenommen. Die Anerkennung als Wie-Berufserkrankung wurde abgelehnt, weil gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse fehlten, die einen Zusammenhang zwischen wiederholtem Einsatz als Ersthelfer und psychiatrischen Erkrankungen belegen.
Psychisch traumatisierende Ereignisse sind als durchaus als Arbeitsunfälle einzustufen. Um für daraus resultierende Schäden Leistungen der Gesetzliche Unfallversicherung zu erhalten, sollte möglichst zeitnah eine fachärztliche Diagnostik erfolgen.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!