Preisdumping bei der Autorückgabe
wie Sie sich gegen unerwünschte Restwertangebote zur Wehr setzen
Egal, ob etwa beim finanzierten Autokauf mit verbrieftem Rückgaberecht oder beim Restwertleasing: Meist ist das (neue) Wunschauto schon vor Begleichung der Schlussrate fest eingeplant – genauso wie die Höhe der Schlussrate selbst. Kein Wunder, denn diese steht ja zumeist schon mit Vertragsbeginn fest. Nicht selten wartet auf Autofahrer jedoch genau dann die böse Überraschung.
Denn für das Autohaus bieten einschlägige Vertragsklauseln, die unmittelbar mit der Restwertermittlung zusammenhängen, einen ausgezeichneten Spielraum, um den Zeitwert des Fahrzeugs zu drücken. Nicht selten sind deswegen allerhand technische Reparaturen nötig oder äußerliche Defizite vermeintlich aufwändig zu beseitigen. Spielt der Autofahrer hier nicht mit, muss er empfindliche Konsequenzen fürchten. Diese reichen von erheblichen Abzügen bei der Schlussrate hin bis zur Totalverweigerung des Händlers zur Zahlung oder Annahme des Fahrzeugs.
Untermauert wird dies regelmäßig mit einer Restwertermittlung durch das Autohaus selbst. Neutral soll diese sein – auffällig ist aber, dass der hier ausgewiesene Restwert meist deutlich unter dem im Vorfeld einkalkulierten Restwert bzw. der Schlussrate liegt. Dass das nicht der Realität entspricht, liegt auf der Hand: Je geringer der Rückkaufpreis, desto höher die Marge des Autohauses.
Wichtig ist daher: Bestehen schon im Vorfeld Anhaltspunkte für mögliche Forderungen des Händlers, sollten diese dokumentiert werden und direkt ein eigenes Gutachten eingeholt werden. Sprechen Sie hier auch vorab mit Ihrer Rechtschutzversicherung ab, ob diese die Kosten für ein solches Gutachten übernimmt. In jedem Fall sollten Sie persönlich an der händlerseitigen Beurteilung des Fahrzeugs teilnehmen.
Wird auch Ihnen ein deutlich zu geringes Restwertangebot unterbreitet oder ein erheblicher Abschlag in Rechnung gestellt, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – unsere Rechtsanwälte sind Ihnen bei Ermittlung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne behilflich!
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