Ärztliche Fortbildung zur NiSV (Erwerb Fachkunde NiSV)
In Präsenz und Online am 16.03.24, 22.06.24, 28.09.24 und 21.12.24
Ab dem 01.01.2022 dürfen nur noch approbierte Ärztinnen und Ärzte gem. § 5 Abs. 2 NiSV Tattoos mittels Laser entfernen, welche eine entsprechende Fortbildung oder Weiterbildung absolviert haben. Das bedeutet, dass Sie (bspw.) unsere Fortbildung besuchen können, wenn Sie ab dem 01.01.2022 Tattoos mittels Laser zu kosmetischen Zwecken entfernen wollen. Diese Fortbildung wird ab sofort von uns in Zusammenarbeit mit Frau Dr. med Dr. med dent. Antje Herbst, Herrn Dr. med. Michael Klucken und Herrn Marcus Vogt angeboten.
Fortbildungsmaßnahme für interessierte Ärztinnen und Ärzte, um entsprechende Kenntnisse aufzufrischen oder zu erwerben. Die Fortbildung zielt insbesondere auch auf den Erwerb der erforderlichen Fachkunde nach § 5 NiSV ab. Nach Abschluss der Fortbildung erhalten Sie ein Zertifikat, welches den Anforderungen nach § 5 NiSV genügt. Die Fortbildung ist einmalig und muss bis (stand heute) nicht wiederholt werden. Auch gibt es aktuell keinen Facharztvorbehalt mehr, sodass jeder approbierte Arzt hieran teilnehmen kann.
Im Zentrum des Seminars stehen u.a. die Themen:
Frau Dr. Dr. Antje Herbst ist Fachärztin für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Sie erläutert die Grundlagen zur Haut und zu Hauterkrankungen und informiert Sie zu den Hygienebestimmungen und zur praktischen Anwendung von Lasern am Menschen. Sie rekapituliert mit Ihnen die Wirkung von nichtionisierender Strahlung am Menschen und deren Indikationen und Kontraindikationen.
Frau Dr. Dr. Herbst gibt seit Jahren Kurse für Fachärzte bezüglich ästhetischen Laserbehandlungen. Die hat praktische Erfahrung bei der Behandlung von Gefäßveränderungen und pigmentierten Hautveränderungen, der ablativen Therapie, der Entfernung von Tattoos und Permanent-Make-up sowie bei der Haarentfernung.
Herr Dr. Michael Klucken ist Internist und Arzt für Naturheilverfahren und Notfallmedizin. Er erläutert die Indikationen und Kontraindikationen zur Tattooentfernung und vermittelt Kenntnisse über die Wirkung thermischer Laseranwendungen in der Haut.
Herr Rechtsanwalt Stephan Hendel erläutert die rechtlichen Risiken und Grundlagen im Zusammenhang mit der Tattooentfernung und gibt einen generellen rechtlichen Überblick zur NiSV. Zu seinen Mandanten zählen hierbei vornehmlich Ärzte, Heilpraktiker sowie kosmetische Tattooentferner.
Herr Marcus Vogt gibt seine praktischen Erfahrungen als Tattooentferner weiter. In seiner Laserpraxis behandelt er seit 2014 Tattooentfernungen und Cover-Up-Vorbereitungen. Bis zum heutigen Tag hat er erfolgreich hunderte Behandlungen begleitet und betreut.
Die Fortbildung wird sowohl als Präsenz- als auch Online-Veranstaltung angeboten.
Für unsere Fortbildungen fallen einmalig 970,00 € zzgl. MwSt. an.
Können es auch Heilpraktiker machen?
Lg
Guten Tag,
Heilpraktiker können auch an der Fortbildung teilnehmen.
Beste Grüße
Stephan hendel
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ist es mit einem Radiofrequenz-Gerät und einem Thulium-Laser?
Muss man als approbierte Ärztin eine solche Schulung (nochmals, da schon durch Hersteller erfolgt) machen?
Danke,
LG,
Dr. Kapkin