Beleidigungen oder andere die Ehre oder das Persönlichkeitsrecht verletzende Äußerungen sind im Internet schnell verfasst. Der Grund: Die – scheinbare – Anonymität im Netz, die schnell dazu verleitet, verbal etwas über die Stränge zu schlagen. Die Hemmschwelle scheint im Internet schlichtweg niedriger. Doch auch wie beim gesprochenen Wort gilt für Geschädigte: Gegen solche Äußerungen kann man sich wehren, und dies ist meist auch anzuraten. Denn nicht selten kann man feststellen: Bleibt man untätig, „bestätigt“ dies den Schädiger letztlich in seinen Handlungen, was meist weitere ehrverletzende Äußerungen nach sich zieht.
Was man als Geschädigter tun kann
Auch das Internet ist keineswegs rechtsfreier und anonymer Raum. Mit dem entsprechenden technischen sowie juristischen Handwerkszeug können Schädiger im Internet zügig ausgemacht werden. Auch die Nutzung etwa eines Nicknames bringt hier nicht die erhoffte „Sicherheit“. Denn jede Aktion im world wide web hinterlässt seine rückverfolgbaren Spuren.
Insoweit können auch digital getätigte Beleidigungen oder vergleichbare herabwertende Schmähungen eine zivil- oder gar strafrechtliche Relevanz nach sich ziehen. So kann der Schädiger beispielsweise auf Löschung, Unterlassung oder Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz wegen der Ehrverletzung in Anspruch genommen werden. Auch die Einleitung eines Strafverfahrens ist denkbar. Denn Beleidigungen oder vergleichbare Schmähungen können häufig eine empfindliche Einwirkung auf das eigene Ansehen haben – insbesondere, wenn die Äußerungen z. B. öffentlich getätigt wurden oder gegen eine Firma gerichtet sind. Oftmals reicht bereits ein erster „Schuss vor den Bug“ aus, um dem Schädiger Einhalt zu gebieten und von weiteren herabsetzenden Äußerungen abzuhalten.
Es wird deutlich: Auch im Internet ist man Angriffen auf seine Persönlichkeit keinesfalls schutzlos ausgeliefert. Wenn daher auch Sie von ehrverletzenden Äußerungen im Internet betroffen sind, stehen Ihnen die Anwälte unserer Kanzlei in Regensburg, Landshut und Fürth gerne zur Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite!
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