Als Gegenstand des täglichen Lebens unterliegt der eigene Pkw dem ständigen Gebrauch, sei es für den Arbeitsweg, Einkäufe oder den Besuch bei Freunden und Familie. Und nicht selten kann es vorkommen, dass sich nach einem – meist sehr kostspieligem – Autounfall der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer um die Begleichung des (vollen) Schadens drückt. Umso schwieriger wird es, wenn die Reparatur dann auch einstweilen nicht aus eigener Tasche vorfinanziert werden kann, bis Schadensersatz bezahlt wird. Die Zeit drängt – sollte deswegen direkt bis zur endgültigen Äußerung und Zahlung des gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherers ein Mietwagen her?
Beim Mietwagen Gutachten berücksichtigen
Mietwagenkosten stellen eine der Streitpositionen schlechthin im Rahmen der Abwicklung von Verkehrsunfällen dar. Daher ist es – auch bei scheinbar eindeutiger Schuldfrage – wichtig, zunächst das Sachverständigengutachten aufmerksam zu betrachten. Hieraus ergibt sich zumeist die Dauer des Nutzungsausfalls des Kfz sowie der Tagessatz, den ein Mietwagen kosten darf, konkret: Dauer und Kosten, für den ein Mietwagen in Frage kommt.
Der Knackpunkt: Was ist aber, wenn in dieser Zeit das Fahrzeug ohnehin nicht repariert werden kann, etwa, weil gerade die finanziellen Mittel fehlen, um die Reparatur zu verauslagen?
Schadensminderungspflicht
Den Geschädigten eines Verkehrsunfalls trifft in solchen Fällen eine sog. „Schadensminderungspflicht“, also eine Pflicht, sämtliche potenziell ersatzfähige Schäden möglichst gering zu halten. Dies erstreckt sich auch auf die Dauer der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs. Das OLG Schleswig entschied daher bereits in seinem Urteil vom 04.01.2022, Az. 7 U 59/21:
„[…] Den Geschädigten trifft aber unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 letzter Halbs. BGB die Obliegenheit die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass ohne Vorfinanzierung ein Reparaturauftrag nicht erteilt werden kann. […]“
Der klagende Geschädigte teilte dort nämlich dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer seine Mittellosigkeit hinsichtlich der Reparaturkosten vorab nicht nachvollziehbar mit. Vielmehr nahm er sich bis zur endgültigen Entscheidung und Zahlung des Kfz-Haftpflichtversicherers einen Mietwagen – und blieb letztlich auf den Kosten für 113 Tage Ersatzfahrzeug im vierstelligen Bereich sitzen.
Ab Tag eins eines Verkehrsunfalls ist es daher wichtig, die weiteren Weichen für die Schadensabwicklung zu stellen. Eine vorschnelle Entscheidung, etwa hinsichtlich einer überlangen Mietdauer eines Ersatzfahrzeugs, kann teuer werden, wie das OLG Schleswig zeigt. Eine an den Einzelfall angepasste Prüfung samt entsprechender Vorgehensweise ist daher bei einem Unfall entscheidend.
Lassen Sie sich daher durch unsere Anwälte bei Fragen und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit einem Autounfall vom ersten Tag an beraten und begleiten.
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