Mercedes Abgasskandal
betroffen sind nahezu alle Diesel-PKW von Daimler.
In einem von uns gegen Daimler geführten Prozess hat das Landgericht Bayreuth angeordnet, dass Daimler den amtlichen Rückrufbescheid sowie die entsprechenden Freigabebescheides des Kraftfahrt-Bundesamtes vorlegen muss. Daimler hat hierauf (natürlich) nicht reagiert und die Frist fruchtlos verstreichen lassen. Konkret geht es um einen betroffenen Mercedes Vito mit illegaler Abschalteinrichtung.
Nachdem Daimler sich dem Druck des LG Bayreuth gebeugt hat, wurde der Rückrufbescheid vom KBA vorgelegt. Das erstaunliche hierbei ist, dass Daimler sämtliche relevanten Passagen geschwärzt hat! Dabei drängt sich die Frage auf: Was hat Daimler zu verbergen?
Die Rechtsanwälte Gabler & Hendel haben Kanzleisitze in Regensburg, Landshut, Grünwald (bei München) und Fürth. Wir sind Ihre lokale Kanzlei im Kampf gegen den Abgasskandal. Im Gegensatz zu vielen Internet-Kanzleien, erhalten Sie persönliche Beratungstermine mit einem Rechtsanwalt vor Ort!
Wir nehmen uns Zeit, um Ihre Situation genau zu analysieren und gemeinsam mit Ihnen eine effektive Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu entwickeln.
Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Automobilherstellern, die sich im Abgasskandal unrechtmäßig verhalten haben. Dabei beraten wir Sie umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten Ihres Falles, sei es im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung oder eines Gerichtsverfahrens.
Vertrauen Sie auf die Expertise und das Engagement der Anwälte Gabler & Hendel – gemeinsam setzen wir uns für Ihre Interessen ein und begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu einer gerechten Lösung im Abgasskandal.
Unsere Anwälte melden sich persönlich bei Ihnen und klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf – für Sie kostenfrei!
Sie möchten zunächst kostenfrei und unverbindlich mit uns telefonieren? Nutzen Sie einfach unsere Online-Buchung.
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Hier finden Sie unsere aktuellsten Beiträge zum Thema.
Nach unseren Informationen sind die folgenden Modelle betroffen:
Modell | Motor |
---|---|
A-Klasse | EURO 5 Motor (OM640) |
B-Klasse | EURO 5 Motor (OM640) |
C-Klasse | EURO 5 und EURO 6 Motor (OM651 und OM626) |
E-Klasse | EURO 5 und EURO 6 Motor (OM651 und OM642) |
G-Klasse | EURO 5 Motor (OM642) |
GLC-KLASSE | EURO 5 Motor (OM651) |
GLK-KLASSE | EURO 5 Motor (OM651) |
ML-KLASSE | EURO 5 Motor (OM651) |
S-KLASSE | EURO 5 und EURO 6 Motor (OM651 und OM642) |
Vito | EURO 6 Motor (OM651 und OM622) |
Unsere Anwälte nehmen sich Zeit für Ihre Fragen und sind – im Vergleich zu vielen anderen Kanzleien – auch telefonisch für Sie zu sprechen.
Bevor wir tätig werden, holen wir für Sie die Kostenzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.
Wir betreuen Ihren Fall vom ersten Telefonat bis zum Abschluss des Verfahrens.
Unsere Kanzlei vertritt bereits seit mehreren Jahren Mandanten im Abgasskandal. Wir wissen genau, welche Taktiken die Hersteller verfolgen und passen unsere Strategien an, wenn wir in anderen Verfahren Änderungen mitbekommen.
Wenn Sie einen Brief vom KBA (Kraftfahrtbundesamt) erhalten haben, sollten Sie mit unserer Kanzlei Kontakt aufnehmen. Denn es empfiehlt sich mit dem Software-Update zunächst zu warten. Wir prüfen auch Ihren Fall kostenlos und unverbindlich für Sie und teilen Ihnen mit, ob Sie das Update aufspielen sollten.
Ihre Erfolgschancen hängen maßgeblich vom Kaufzeitpunkt, der Marke, des Modells und des Motors Ihres Autos ab. Die Gerichte urteilen zumeist auch unterschiedlich. Wir klären Sie gerne bei einem kostenlosen Telefonat hierüber auf.
In vielen Fällen lohnt es sich auch ohne eine Rechtsschutzversicherung zu klagen. Zudem arbeiten wir eng mit einem Prozessfinanzierer zusammen, welcher wie eine Art Rechtsschutzversicherung für Sie wirkt. Sie müssen daher keine Sorge vor Rechtsanwaltsgebühren oder Gerichtskosten haben.
Wir empfehlen die folgende Vorgehensweise:
Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihren Fall individuell und setzen sich mit Ihnen in Verbindung. Wenn Ihr Fall erfolgsvorsprechend ist, gehen wir wie folgt vor:
Unser Klageantrag zielt auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages ab. Dies bedeutet, dass Sie das Fahrzeug zurückgeben müssen, dafür aber Ihren Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückerhalten. Oftmals versuchen sich die Automobilhersteller aber auch zu vergleichen. In diesem Fall sehen die Vergleiche vor, dass man das Auto behält und einen Teil vom Kaufpreis zurückerstattet bekommt.
Die Nutzungsentschädigung wird nach folgender Formel berechnet:
Bruttokaufpreis * gefahrene Kilometer / erwartbare Restlaufleistung
Beispiel: Nehmen wir an, Sie fahren einen PKW mit einem Kaufpreis von 35.000 €. Diesen haben Sie als Neuwagen mit 0 KM gekauft und sind 100.000 KM bisher gefahren. Dann sieht die Rechnung wie folgt aus:
35.000 € * 100.000 KM / 300.000 KM = 11.666,67 €
Dies bedeutet, Sie müssten sich bei einer Klage gegen den Hersteller eine Nutzungsentschädigung von 11.666,67 € anrechnen lassen. Sie bekommen in unserem Rechenbeispiel also 23.333,33 € vom Hersteller zurück (35.000,00 € – 11.666,67 €).
Als erwartbare Restlaufleistung legen wir 300.000 KM zugrunde. Diese Laufleistung beruht auf den jüngsten Urteilen des BGH und sind ist somit als zuverlässiger Wert heranzuziehen. Manche Kanzleien nehmen auch einen Wert von 500.000 KM oder gar keinen Nutzungsersatz an. Dies ist zwar (theoretisch) möglich, aber aus unserer Erfahrung nicht durchsetzbar und damit unseriös.
Sie können auch unseren Abgasskandal-Rechner nutzen, um Ihren individuellen Anspruch selbst auszurechnen.