Wort- und Bildmarke anmelden
Wir erklären welche (wichtigen) Markentypen es gibt, wozu diese sich eignen und worauf man aufpassen sollte.
Dann lässt sich doch bestimmt Zeit und Geld mit einer Wort-/Bildmarke sparen! Oder etwa doch nicht?
Diese Frage stellen sich vermutlich viele Unternehmen die eine Marke anmelden möchten. Dabei muss man ganz klar sagen, dass dies die absolut falsche Herangehensweise ist.
Weil Sie mit der Anmeldung einer Marke einen gewissen Schutz Ihres Produktes, Ihrer Dienstleistung oder Ihres Unternehmens wünschen. Mit einer Wort-/Bildmarke erhalten Sie jedoch die Nachteile sowohl der Wortmarke als auch der Bildmarke. Eine Wort-/Bildmarke wird häufig dann angemeldet, wenn das bloße Wort wegen seines produktbeschreibenden Gehaltes oder seiner Gebräuchlichkeit nicht schutzfähig wäre. Damit bekommt der Anmelder zwar sein Zeichen (Marke) zumeist eingetragen, da eine Marke nur in ihrer Gesamtheit schutzfähig sein muss. Man muss sich jedoch bewusst sein, dass die Eintragung einer derartigen Marke nichts über die Schutzfähigkeit des Wortelementes besagt und man hier auch nicht effektiv eine andere Person daran hindern kann, das identische Wort alleine oder in einer anderen Gestalt markenmäßig zu verwenden.
Weil Sie mit der Anmeldung einer Marke einen gewissen Schutz Ihres Produktes, Ihrer Dienstleistung oder Ihres Unternehmens wünschen. Mit einer Wort-/Bildmarke erhalten Sie jedoch die Nachteile sowohl der Wortmarke als auch der Bildmarke. Eine Wort-/Bildmarke wird häufig dann angemeldet, wenn das bloße Wort wegen seines produktbeschreibenden Gehaltes oder seiner Gebräuchlichkeit nicht schutzfähig wäre. Damit bekommt der Anmelder zwar sein Zeichen (Marke) zumeist eingetragen, da eine Marke nur in ihrer Gesamtheit schutzfähig sein muss. Man muss sich jedoch bewusst sein, dass die Eintragung einer derartigen Marke nichts über die Schutzfähigkeit des Wortelementes besagt und man hier auch nicht effektiv eine andere Person daran hindern kann, das identische Wort alleine oder in einer anderen Gestalt markenmäßig zu verwenden.
Wenn die beabsichtigte Wortmarke nicht für sich allein schutzfähig wäre, sollte man dieses auch nicht mit einem Grafikelement versehen, nur um so die Schwelle zur Schutzfähigkeit zu erreichen. Mit diesem Vorgehen bekommen Sie zwar die Wortbildmarke eingetragen – diese ist allerdings nicht viel wert, weil sie Konkurrenten nicht effektiv an der Nutzung des eigentlichen Wortes hindern kann. Auch fällt dies im Rahmen eines Firmenverkaufes oder Produktverkaufes jedem versierten Markenrechtler sofort auf.
Soll sich die gewünschte Marke auf den Wortlaut der Dienstleistung, des Produkts oder des Unternehmens beziehen, so ist in jedem Fall die Wortmarke das Mittel der Wahl.
Eine Wortmarke ist, nach den Vorgaben des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) eine Marke, ausschließlich aus Zeichen, welche sich in der vom DPMA verwendeten Druckschrift darstellen lassen und welche keine besondere räumliche Anordnung dieser Zeichen für sich beansprucht.
Sollte die beabsichtigte Marke andere Zeichen enthalten, und/oder eine besondere Anordnung der Zeichen beanspruchen, so kann sie nicht als Wort- sondern nur als Wort-/Bildmarke geschützt werden. Hierzu haben wir jedoch bereits oben ausgeführt.
Bildmarken bestehen ausschließlich aus Bildern, Bildelementen oder Abbildungen ohne Buchstaben oder sonstige Zeichen welche für Wortmarken zulässig wären. Diese Markenform stellt gleichzeitig den ältesten Markenzeichentyp dar. Eine Bildmarke eignet sich gerade dann und besonders zur Kennzeichnung ästhetisch orientierter Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen.
Das hängt ganz davon ab, was Sie mit Ihrer Marke erreichen wollen. Wenn es Ihnen beispielsweise um das Wort geht, dass Ihr Produkt, Dienstleistung oder Unternehmen darstellt, so wäre die Wortmarke die richtige Marke für Sie. Wenn zu diesem Wort noch ein grafisches Element hinzukommt, so sollten Sie in den meisten Fällen auch nicht vor doppelten Markenanmeldungen zurückschrecken. Sie sollten vielmehr das Geld investieren, sowohl eine Wortmarke als auch eine Bildmarke anzumelden, und es nicht bei der Anmeldung einer Wort-/Bildmarke belassen. So sind Sie bei einem Markenmissbrauch viel flexibler und können auch viel leichter mit (bspw.) einer Änderung des Markenlogos (grafisches Element) umgehen.
Wenn Sie zum Markenrecht Fragen haben sollten, steht Ihnen unser Rechtsanwalt Stephan Hendel gerne zur Verfügung.
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