Mängel und Gewährleistungsausschluss beim Gebrauchtwagenkauf
Warum Sie bei Mängeln zuerst einen Anwalt konsultieren sollten.
Oft lässt die böse Überraschung nach einem Gebrauchtwagenkauf nicht lange auf sich warten: Kaum sind Kaufpreis bezahlt und die ersten Kilometer gefahren, meldet sich der Bordcomputer oder es zeigen sich andere – teils versteckte – Mängel, auf die der Händler vor Unterzeichnung des Kaufvertrages gar nicht hingewiesen hat. Auch fehlerhafte Zusicherungen wie Unfallfreiheit, eine bestimmte Laufleistung oder Spritverbrauch werden häufig erst im Nachgang offenbar.
Wendet man sich sodann an den Händler, werden Ansprüche nicht selten mit Floskeln wie „gekauft wie gesehen“, „verkauft unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ oder unter Verweis auf die eigene, vermeintlich fehlerhafte Fahrweise zurückgewiesen. Fakt ist jedoch: Der gewerbliche Gebrauchtwagenhändler als Unternehmer kann gegenüber Verbrauchern nur in äußerst geringem Maßstab Gewährleistungsrechte verkürzen, etwa durch Reduzierung der Mängelverjährungsfrist auf ein Jahr. Ferner hat der Autohändler besondere Aufklärungs- und Hinweispflichten zu beachten.
Oftmals wird daher seitens des Händlers versucht, diesen geringen Spielraum des Gewährleistungsausschlusses zu umschiffen, etwa durch sog. „Agenturgeschäfte“. Hierbei machen Gebrauchtwagenhändler geltend, entsprechende Fahrzeuge lediglich „im Auftrag“ eines Privaten, also eines Verbrauchers, zu verkaufen. In diesem Falle käme der Kaufvertrag nämlich zwischen zwei Verbrauchern zustande – wobei tatsächlich ein Ausschluss der Gewährleistung denkbar und rechtlich möglich ist.
Doch selbst in diesem Fall kann ein unzulässiges Umgehungsgeschäft seitens des Händlers vorliegen, denn auch hier müssen bestimmte Anforderungen an die Zulässigkeit eines solchen Agenturgeschäfts erfüllt sein – beispielsweise muss dem „beauftragenden Verbraucher“ das finanzielle Risiko für die Veräußerung zuzuordnen sein.
Es lohnt sich daher, schon vor dem Kauf ganz besondere Vorsicht walten zu lassen, um spätere Probleme zu vermeiden. Daher stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte in jedem Stadium des Kaufvertrages – von dessen Anbahnung bis hin zur Durchsetzung von Mängelrechten – gerne zur Verfügung!
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