Fluggesellschaft haftet bei Flughafensperrung.

Das Amtsgericht Frankfurt a. M. entschied mit Urteil vom 14.03.2017 (Az. 29 C 2646/16 (97)), dass
eine Flughafensperrung ist nicht per se ein außergewöhnlicher Umstand
sei, sondern es vielmehr entscheidend auf die Ursache der Sperrung des Flughafens
ankomme.