EU–US Privacy Shield
Wir erklären Ihnen, was es mit dem EU-U.S. Privacy Shield auf sich hat.
Sollen persönliche Daten Ihrer Kunden aus der EU in die USA übertragen werden? Dann sollten Sie sich spätestens jetzt Gedanken machen, ob möglicherweise das EU-U.S. Privacy Shield die richtige Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten in die USA für Ihr Unternehmen ist. Denn auch zwischen der EU und den USA ist Datenschutz ein wichtiges Thema, dass Sie beachten sollten.
Das EU–U.S. Privacy Shield ist ein Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Kommission und dem U.S. Department of Commerce, das die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die USA regelt. Dieses gilt seit dem 12.07.2016 als Nachfolgemodell des für unwirksam erklärten Safe Harbor Abkommens und will vor allem einen besseren Schutz der Privatsphäre von europäischen Verbrauchern erreichen und die Transparenz in Bezug auf das Sammeln, Verwenden und Teilen von Daten erhöhen. Der Vorteil für amerikanische Unternehmen dabei ist, dass sie durch eine öffentliche Zertifizierung unter dem Privacy Shield sofort nachweisen können, dass europäische Datenschutzstandards im Unternehmen eingehalten werden.
Gleichzeitig führen die neuen Privacy Shield Bestimmungen aber auch zu einem umfangreichen Handlungsbedarf für teilnehmende amerikanische Unternehmen, da diverse Datenschutzvorgaben eingehalten werden müssen.
Zuerst ist es notwendig sich für das Privacy Shield unter www.privacyshield.gov selbst zu zertifizieren und dabei zu versichern, dass man die Privacy Shield Prinzipien anerkennt und einhält. Wenn dies erfolgt ist, so hat man nun vor allem die umfangreichen Informationspflichten zu beachten, die Prinzip I der Privacy Shield Bestimmungen vorschreibt. Diese Informationen sind dem Kunden unmissverständlich und deutlich erkennbar zu machen. Hierzu zählen die Arten der erfassten Daten und der Zweck, zu dem die Daten erhoben wurden. Zudem ob eine Weitergabe an Dritte erfolgt und wenn ja, zu welchem Zweck. In diesem Zusammenhang ist auch über die mögliche Haftung Ihres Unternehmens aufzuklären, wenn Daten an nicht genannte Dritte weitergegeben werden oder der Dritte selbst die Daten falsch verwendet. Der Verbraucher ist auch über sein Recht auf Zugang zu den Daten zu belehren, über sein Wahlrecht, zu welchem Zweck die Daten verwendet werden dürfen, und über sein Recht, gesammelte Daten zu korrigieren oder aktualisieren. Des Weiteren muss Ihr Unternehmen einen unabhängigen Streitbeilegungsmechanismus bereithalten und dem Verbraucher mitteilen.
Neben diesen gibt es noch weitere Informationspflichten und auch unternehmensinterne Auflagen, die Sie als amerikanisches Unternehmen erfüllen müssen. Eine Verletzung dieser Prinzipien kann dabei sowohl zu Beschwerden von Verbrauchern als auch zu behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen führen und damit einhergehend zu empfindlichen Geldbußen.
Um an dem EU–U.S. Privacy Shield teilzunehmen, müssen folgende Informationen gut sichtbar bereitgehalten werden:
Daher ist es besonders wichtig, sich von Anfang an von einem Fachmann über dieses komplexe Thema beraten zu lassen und kein Risiko einzugehen.
Wir haben bereits namhafte Unternehmen wie die TeamSpeak Systems Inc. für das EU-U.S. Privacy Shield zertifiziert und beraten und wissen daher genau, worauf es ankommt.
Rechtsanwalt Stephan Hendel sowie die gesamte Kanzlei Gabler und Hendel steht Ihnen bei Ihren Fragen gerne zur Verfügung. Wir übernehmen für Sie auch gerne die Selbstzertifizierung und das Erstellen einer rechtskonformen Privacy Shield Erklärung.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!