Neuigkeiten zum Verordnungsentwurf
Die Ausschüsse haben im Bundesrat getagt. Gibt es Neuigkeiten?
Ja, die gibt es. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat sich mit weiteren Ausschüssen für eine Veränderung der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts ausgesprochen. Das Empfehlungsblatt der Drucksache 423/1/18 finden Sie hier.
Interessant sind dabei die Seiten 46 ff. des Dokumentes. So soll Art. 4 § 5 Abs. 2 (Facharztvorbehalt für Tattooentfernung) wie folgt geändert werden:
aa) Absatz 1 ist wie folgt zu fassen:
„(1) Die erforderliche Fachkunde zur Anwendung von Laserein- richtungen und intensiven Lichtquellen wird durch erfolgreiche Teil- nahme an einer Schulung gemäß Anlage 3 Teil A in Verbindung mit Anlage 3 Teil B und Teil C oder von approbierten Ärztinnen und Ärzten durch entsprechende ärztliche Weiterbildung oder Fortbildung erworben.“
bb) In Absatz 2 sind die Wörter
„dürfen nur durchgeführt werden von
durch die Wörter „dürfen nur von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung durchgeführt werden.“ zu ersetzen.
Die Ausschüsse haben sich damit gänzlich – und äußerst unerwartet – gegen den Facharztvorbehalt ausgesprochen. Dies bedeutet, sollte der Verordnungsgeber diesen Empfehlungen folgen, dass nunmehr auch jeder andere approbierte Arzt mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung Tattoos mittels Laser entfernen darf.
Aus unserer Sicht ist diese Empfehlung auch mehr als notwendig gewesen. Es dürfte wohl kaum einen Grund geben, weshalb nur Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie Fachärzte für plastische, konstruktive und ästhetische Chirurgie einen Laser zur Tattooentfernung bedienen dürfen.
Nach wie vor sind jedoch Heilpraktiker ausgenommen. Dies bedeutet, dass Heilpraktiker auch weiterhin keine Tätowierungen zu kosmetischen Zwecken mittels Laser entfernen dürfen.
Es könnte in der Tat ein Schlupfloch bei der Tattooentfernung mittels Laser geben. Dieses haben wir nach zahlreichen Recherchen und Telefonaten mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit herausgefunden.
Für weitere Fragen bitten wir Sie mit unserer Kanzlei telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Sollten Sie Fragen hinsichtlich der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts haben, so steht Ihnen unser Rechtsanwalt Stephan Hendel gerne zur Seite. Wir unterstützen Sie schnell und kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!
Seit 2012 entferne ich Tattoos. Vier Jahre mit Nd-YAG- Laser und seit drei Jahren mit einem sehr hochwertigen Picosure-Laser mit viel Erfolg. Dafür investierte ich 250.000.-€, also eine Investition für die nächsten 10 Jahre. Zu meiner Qualifikation, zweijährige Ausbildung zum Kosmetiker, Fortbildung zum Permanent Make-up und momentan in Ausbildung berufsbegleitend zum Heilpraktiker.
Enge Zusammenarbeit mit einer Ärztin für plastische Chirurgie. Nun ist meine Existenz gefährdet, da ich ausschließlich von der Tattooentfernung meinen Lebensunterhalt bestreite. Wer kann mir Rat geben?
Tritt die neue Regelung 31.12.2018 oder 31.12.2020 in Kraft?
Sehr geehrter Herr Baumgärtner,
für Sie wird die Verordnung zum 31.12.2020 relevant.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hendel
Rechtsanwalt
Gabler & Hendel
Rechtsanwälte PartmbB
Bajuwarenstr. 2e
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