Der 21.03.2023 stellt schon jetzt einen Meilenstein im Abgasskandal dar: Mit seiner richtungsweisenden und lang erwarteten Entscheidung, Az. C-100/21, schafft der EuGH beste Voraussetzungen für Schadensersatzmöglichkeiten und -klagen geprellter Dieselfahrer.
Was hat der EuGH entschieden?
Das Grundsatzurteil des EuGH klärt zwei elementare – und bisher heftig umstrittene – Kernpunkte im Dieselskandal:
Zum einen bestätigte der EuGH die – auch von unserer Kanzlei schon seit langem im Dieselskandal vertretene – Sichtweise, dass es sich beim sog. „Thermofenster“, einer temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung, auch in rechtlicher Hinsicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.
Zum anderen entschied der EuGH – entgegen der bisherigen Rechtsprechung des BGH – dass Autohersteller auch schon wegen fahrlässiger Verletzung von Rechtsvorschriften zur Haftung herangezogen werden könnten. Denn bisher musste den jeweiligen Autoherstellern die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sowie deren Funktionsweise durch den klagenden Verbraucher nachgewiesen werden. Und noch viel mehr, nämlich, dass die Autohersteller beim Verbau vorsätzlich und arglistig gehandelt haben. Die Hürden waren entsprechend hoch.
Der EuGH kippt mit seinem Urteil nun diese Voraussetzungen und lässt es praktisch ausreichen, dass lediglich eine Verletzung von europäischen Zulassungsvorschriften gegeben ist, etwa durch den Verbau des – nun auch höchstrichterlich – unzulässigen Thermofensters. Und genau diesen Verbau eines Thermofensters räumten schon zahlreiche Autohersteller in Gerichtsverfahren unstreitig ein, hielten jenes aber – bis dato – für zulässig. Eine fatale Fehleinschätzung für die Autohersteller, wie der EuGH nun zeigt.
Welche Auswirkungen hat das Urteil?
Da der EuGH mit seinem jüngsten Urteil die Anforderungen für potenziell erfolgreiche Schadensersatzklagen für Millionen Verbraucher deutlich senkt, sind massive Auswirkungen auf bereits laufende und auch noch kommende Klagen im Dieselskandal vor den deutschen Gerichten zu erwarten. Denn über die konkreten Schadensersatzansprüche und v. a. deren Höhe entscheiden die nationalen Gerichte. Diese aber wiederum orientieren sich im Grundsatz an der Rechtsauslegung des EuGH sowie des BGH. Und auch der BGH wird sich zum vorliegenden Urteil des EuGH äußern müssen und ggf. seine nationale Rechtsprechung ändern – ein erster Termin ist hier für Anfang Mai angesetzt.
Was kann ich tun?
Fest steht: Für zahlreiche Autohersteller wird die Luft im Dieselskandal einmal mehr dünner, während die Chancen auf Schadensersatz für Käufer von Dieselfahrzeugen wohl so gut wie nie stehen.
Lassen Sie sich deshalb als Betroffener des Abgasskandals von unseren Anwälten beraten und begleiten und nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf Schadensersatz im Dieselskandal!
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