Risiken und Chancen der Corona-Hilfen
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Aufgrund der Corona-Krise und der damit verbundenen existenziellen Not vieler Unternehmer hat die Bundesregierung zahlreiche Corona-Hilfen auf den Weg gebracht. Diese sollen die wirtschaftlichen Folgen von Geschäftsschließungen etc. abfangen bzw. mildern. Hier lauern jedoch neben Chancen auch viele Risiken.
Die Corona-Hilfen dürfen nunmehr ausschließlich sog. „prüfende Dritte“ wie Steuerberater oder Rechtsanwälte beantragen. Die Beantragung selbst läuft über das Antragsportal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Der Überbrückungshilfen III und III Plus
vor allem bei der Überbrückungshilfe III ist Vorsicht geboten
Umsatz-Erstattung für Unternehmen, die aufgrund des Lockdowns ab 02.11.2020 keine Umsätze mehr tätigen konnten (z.B. Gastro). Erstattet werden 75% des Umsatzes im Referenzzeitraum November-/Dezember 2019. Die Berechnung war vergleichsweise einfach.
Fixkosten-Erstattung, die auf monatlicher Basis ermittelt wird. Möglich ab einem corona-bedingtem Umsatzeinbruch gegenüber dem jeweiligen Referenzmonat 2019 von mindestens 30%. Je höher der prozentuale Umsatzeinbruch, desto höher der Fördersatz (40% – 60% – 100%). Aufgrund diverser Zuschläge (Personalkostenzuschlag, Anschubhilfe, Eigenkapitalzuschuss) kann der Fördersatz in einzelnen Monaten ca. 150% erreichen. Äußerst Komplizierte Berechnung! Wir haben für Sie eine Beispiel-Berechnung hinterlegt.
Abgedeckt werden Betriebskostenpauschalen, insbesondere für Soloselbständige / Klein-Unternehmen.
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