Die klagende Studentin der Universität Münster hatte am „Nikolausturnier“ ihrer Hochschule teilgenommen und sich während eines Basketballspieles verletzt. Am Turnier haben nur Studierende allerdings auch anderer Hochschulen teilgenommen. Neben den sportlichen Veranstaltungen wurden am gleichen Tag auch zwei Partys in der Mensa organisiert.
Durch die Veränderung der Arbeitswelt im Zuge der Digitalisierung sind die Sphären der Arbeit und des privaten Lebens örtlich nicht mehr so stark getrennt wie in früheren Zeiten.
Der Weg zur und von der versicherten Tätigkeit ist gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII von der Gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. Eine Unterbrechung des Weges aus privaten Gründen führt dazu, dass der Versicherungsschutz entfällt. Z.B. wird der Schutz während privater Einkäufe auf dem Nachhauseweg unterbrochen. Allerdings lebt der Versicherungsschutz wieder auf, wenn die […]