Ab dem 01.01.2022 dürfen nur noch approbierte Ärztinnen und Ärzte gem. § 5 Abs. 2 NiSV Tattoos mittels Laser entfernen, welche eine entsprechende Fortbildung oder Weiterbildung absolviert haben. Das bedeutet, dass Sie (bspw.) unsere Fortbildung besuchen können, wenn Sie ab dem 01.01.2022 Tattoos mittels Laser zu kosmetischen Zwecken entfernen wollen.
Die Verordnung zum Schutz vor schädlicher Wirkung nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen oder kurz NiSV wurde bereits im Jahr 2018 verabschiedet.
Ein 1961 geborener Mann war seit 1977 als Kfz-Mechaniker tätig. Mit 38 Jahren wurde bei ihm ein Harnblasenkarzinom festgestellt, bei dem ansonsten das durchschnittliche Erkrankungsalter bei Männer 70 Jahre betrage.
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) möglichst exakt und zeitnah nach dem Unfall nach den international anerkannten Systemen ICD 10 bzw. DSM IV diagnostiziert wird. Dabei muss das Unfallgeschehen grundsätzlich geeignet sein, die vorliegende seelische Beeinträchtigung hervorzurufen.
Die reformierte Strahlenschutzverordnung ist in Kraft.
Es gibt Neuigkeiten! Der Bundesrat hat die Drucksache 423/1/18 herausgeben. Hierin werden die Empfehlungen der Fachausschüsse (u.a.) zur Tattooentfernung mittels Laser diskutiert.
Geplant ist, das bereits bestehende Strahlenschutzgesetz zu modernisieren.
Diese Frage stellte sich auch das Verwaltungsgericht Weimar. Im Rahmen dieses Verfahrens ging es um den Betrieb eines Studios zur Tattooentfernung. Der Betreiber führte die Behandlungen dabei selbst aus ohne, dass dieser eine Heilpraktikerzulassung oder ein abgeschlossenes Medizinstudium vorweisen konnte.