Aufgrund der Corona-Krise und der damit verbundenen existenziellen Not vieler Unternehmer hat die Bundesregierung zahlreiche Corona-Hilfen auf den Weg gebracht. Diese sollen die wirtschaftlichen Folgen von Geschäftsschließungen etc. abfangen bzw. mildern. Hier lauern jedoch neben Chancen auch viele Risiken.
Nahezu alle Schulen testen ihre Schüler im Präsenzunterricht mit sogenannten Corona-Schnelltests. Doch sind diese Tests überhaupt datenschutzkonform?
Keine Masken, kein Mindestabstand und keine Schnelltests – so lässt sich der Beschluss des Familiengerichts aus Weimar zusammenfassen.