Hohes Bußgeld für Sportwagenhersteller Porsche!
Wir prüfen Ihre Ansprüche im Abgasskandal gegen Porsche – kostenfrei!
Porsche muss in Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein Bußgeld von 535 Millionen Euro zahlen. Porsche ist damit bereits der dritte Hersteller aus dem VW-Konzern, der im Zusammenhang mit dem Dieselskandal zu einer Strafzahlung verurteilt wurde. Zuvor musste bereits die VW Tochter Audi rund 800 Millionen Euro, der Mutterkonzern VW sogar rund 1 Milliarde Euro an Bußgeld zahlen.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängte das Bußgeld gegen Porsche wegen fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht . Porsche hat bereits auf die Einlegung von Rechtsmittel verzichtet und damit das Bußgeld akzeptiert.
Nach Angaben der zuständigen Ermittlungsbehörde sei es bei Porsche seit 2009 bei Dieselfahrzeugen mit V6- und V8-Motoren zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß gekommen. Dem Ganzen liegt zu Grunde, dass der Hersteller Porsche sich die Typengenehmigung Euro 6 durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung erschlichen und somit den Käufer hierüber getäuscht hat. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte zuvor bereits wegen illegaler Abschalteinrichtungen einen amtlichen Rückruf angeordnet, von dem knapp 100.000 Dieselfahrzeuge von Porsche erfasst waren.
Die Strafzahlung hat zwar keine unmittelbare Auswirkung auf Klagen von Porschekunden gegen den Hersteller. Gleichwohl dürften sich für Porsche damit aus juristischer Sicht die Chancen, sich gegen die Klagen der Kunden erfolgreich zu verteidigen, deutlich verschlechtert haben.
Da eine Verletzung der Aufsichtspflicht damit festgestellt ist, kommen Gerichte bei deren Urteilsfindung nunmehr um diesen Aspekt kaum noch herum.
Die gegen Porsche verhängte Strafzahlung kommt damit Klägern, die gegen Porsche eine Schadenersatzklage erheben, sehr entgegen. Die Chancen für ein erfolgreiches Urteil sind damit nochmals gestiegen. Rechtsanwalt Michael Gabler rät daher Kunden, die bislang mit einer Klage gezögert haben, diese Chance nun zu ergreifen, um durch eine Schadenersatzklage Kompensation für den an den Verbrauchern begangenen Betrug der zu erhalten.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!