Der Kauf eines Autos ist für die meisten eine gewichtige Investition – umso ärgerlicher, wenn sich das vermeintliche Schnäppchen im Nachhinein als Mogelpackung entpuppt.
Ob manipulierter Kilometerstand, verschwiegene Unfallschäden oder ein verschleierter Motorschaden: Wer beim Autokauf arglistig getäuschtwurde oder falsche Angaben erhält, hat rechtliche Möglichkeiten – muss aber auch einiges beachten.
Was bedeutet „arglistige Täuschung“?
Von arglistiger Täuschung spricht man, wenn der Verkäufer bewusst falsche Angaben macht oder wesentliche Informationen verschweigt, um den Käufer zum Vertragsschluss zu bewegen. Dabei kommt es nicht nur auf glatte Lügen an – auch das Verschweigen eines bekannten Mangels kann bereits eine Täuschung darstellen, wenn der Käufer davon ausgehen durfte, dass das Fahrzeug mangelfrei sei.
Typische Beispiele hierfür sind:
• Ein Unfallwagen wird als „unfallfrei“ verkauft.
• Der Tachostand wurde manipuliert.
• Ein Motorschaden wurde kurzfristig notdürftig behoben, ohne darauf hinzuweisen.
• Es wird behauptet, das Fahrzeug habe eine gültige TÜV-Plakette – obwohl es nicht verkehrstüchtig ist.
Welche Rechte habe ich als Geschädigter?
Stellt sich heraus, dass der Verkäufer den Käufer arglistig getäuscht hat, kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten, § 123 BGB. Die Anfechtung führt dazu, dass der Vertrag als von Anfang an nichtig gilt – das heißt, das Fahrzeug ist zurückzugeben, und der Kaufpreis muss erstattet werden.
Alternativ oder ergänzend kann die Lösung vom Vertrag via Rücktritt aufgrund Mangelhaftigkeit oder Schadensersatz möglich sein. Besonders wichtig: Bei arglistiger Täuschung greift auch kein vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss, wie er oft bei Privatkäufen enthalten ist. Denn eine solche Täuschung lässt entsprechende Ausschlussklauseln regelmäßig unwirksam werden.
Fazit:
Ein Autokauf unter falschen Angaben ist nicht nur ärgerlich, sondern kann teuer werden – doch das Gesetz stellt dem Käufer starke Rechte zur Seite. Wer getäuscht wurde, sollte nicht zögern, rechtzeitig juristische Schritte einzuleiten. Nehmen Sie daher frühzeitig Kontakt zu unseren spezialisierten Rechtsanwälten in Regensburg, Landshut und Fürth auf! Wir stehen Ihnen in allen Fragen des Autokauf- sowie auch des sonstigen Verkehrsrechts gerne zur Verfügung!
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