Durch die Veränderung der Arbeitswelt im Zuge der Digitalisierung sind die Sphären der Arbeit und des privaten Lebens örtlich nicht mehr so stark getrennt wie in früheren Zeiten. Gem. § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle, die infolge einer versicherten Tätigkeit passieren. Dies ist unabhängig vom Ort des Geschehens, gilt also auch für die Tätigkeit im Homeoffice.
Das BSG (Urt. v. 27.11.2018 – B 2 U 8/17) hatte den Falle eines Gesellschafter-Geschäftsführers eines Versicherungsmaklers zu entscheiden, der im selben Haus arbeitete, in dem er auch wohnte. Dabei befand sich die Wohnung des Kläger im 5. OG sein Büro im 1. OG und ein Server-Raum im Kellergeschoss. Der Kläger ist auf dem Weg vom Serverraum in den 1. OG um 1:30 Uhr nachts gestürzt und zog sich dabei eine Fraktur des Kahnbeins zu.
Zunächst wird festgestellt, dass das LSG das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht schon deshalb verneinen durfte, weil der Unfall auf einer öffentlich zugänglichen Treppe stattfand, die dem Unternehmen nicht wesentlich diente. Vielmehr soll entscheidend sein, ob eine objektivierte Handlungstendenz des Versicherten vorliegt, eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit ausüben zu wollen. Zur Objektivierung der Handlungstendenz sind stets alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Unfallzeitpunkt, der konkrete Ort des Unfallgeschehens und dessen objektive Zweckbestimmung heranzuziehen. Schwierigkeiten ergeben sich daraus, dass in solchen Konstellationen berufliche und private Tätigkeiten häufig stark miteinander verwoben sind.
Im vorliegenden Fall hatten die Tatrichter vom LSG nicht alle entscheidungserheblichen Tatsachen ermittelt und gegeneinander abgewogen. Deshalb konnte im vorliegenden Fall das BSG nicht abschließend entscheiden, sondern hat ihn zurückverwiesen.
Für die Rechtsberatung ergibt sich daraus, dass schon in der Klagevorbereitung viel Mühe darauf verwendet werden sollte, die konkrete Umstände des Fall im Detail für das Gericht vorzubereiten. Insgesamt ist die Rechtsprechung des BSG in Fragen des „Homeoffice“ aber auch noch keineswegs gefestigt, so dass man sich auf neue Konstellationen und Probleme einstellen sollte.
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