Rechtsanwälte gegen den Abgasskandal
Sie sind betroffen und wollen eine Entschädigung? Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese gegen Audi, VW & Co. durch!
VW, Audi, Porsche, Daimler und Co. haben über 2,6 Millionen deutsche Diesel-Fahrzeuge mit einer automatischen Abschalteinrichtung versehen. Die Manipulation der Diesel-Fahrzeuge erfolgt mit einer Anpassung der Motoren-Steuerungssoftware. Diese erkennt an bestimmten Parametern, ob ein Fahrzeug gerade auf dem Prüfstand steht. Wenn das Steuergerät einen Prüfstand erkennt, aktiviert es ein anderes Motorenkennfeld. Dieses Motorenkennfeld sorgt dafür, dass die Werte auf dem Prüfstand geschönt werden.
Im Alltagsbetrieb nutzt das Motorsteuergerät jedoch ein anderes Kennfeld. Dieses setzt bspw. die Katalysatoren nur teilweise ein und produziert so mehr Schadstoffausstoß. Doch warum machen VW, Audi und Co. so etwas? Die Antwort ist einfach: (auf dem Papier) mehr Leistung, weniger Ruß und weniger AdBlue-Verbrauch.
Entgegen der Meinung vieler Gerichte ist ein Auto bereits dann vom Abgasskandal betroffen, wenn greifbare Anhaltspunkte für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegen! So urteilte nun auch das Oberlandesgericht Köln mit seiner Entscheidung vom 12.03.2020 (Az.: 3 U 55/19). Im Klartext bedeutet dies, dass Sie bzw. Ihre Prozessbevollmächtigten nicht schon dann aufgeben sollten, „nur“ weil kein offizieller Bescheid vom Kraftfahrtbundesamt vorliegt.
Inhaltsverzeichnis
Unsere Anwälte nehmen sich Zeit für Ihre Fragen und sind – im Vergleich zu vielen anderen Kanzleien – auch telefonisch für Sie zu sprechen.
Bevor wir tätig werden, holen wir für Sie die Kostenzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.
Wir betreuen Ihren Fall vom ersten Telefonat bis zum Abschluss des Verfahrens.
Unsere Kanzlei vertritt bereits seit mehreren Jahren Mandanten im Abgasskandal. Wir wissen genau, welche Taktiken die Hersteller verfolgen und passen unsere Strategien an, wenn wir in anderen Verfahren Änderungen mitbekommen.
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Volkswagen AG | Daimler AG | BMW | Opel | Subaru | |
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Schadstoffklassen | EURO 4, EURO 5, EURO 6 | EURO 5, EURO 6 | EURO 6 | EURO 6 | EURO 6 |
Motormodelle und Motoren | EA 189, EA 897 1.2, 1.6, 2.0, 3.0, 4.2 l Hubraum | OM 622, 626, 642, 651 1.6, 1.8, 2.1, 2.2, 3.0 l Hubraum | 3.0 l Hubraum | 1.6, 2.0 l Hubraum | 2.0 l Hubraum |
Modelle | u. a. VW Golf-, Polo- und Passat-Modelle, Sharan I und II, Touareg, diverese Audi-Modelle, Porsche Cayenne, Macan, Panamera, Skoda Fabia, Rapid, Roomster, Octavia, Yeti, Seat Alhambra, Altea, Leon II, Caddy, Amarok | u. a. diverse Daimler Modelle, z. B. C-, E-, S-, ML-, GLC-, GLK- Modelle | 750, M550 | Insignia, Zafira, Cascada | Forester, Legacy, Outback, XV |
Sie sind betroffen und wollen eine Entschädigung? Dann nutzen Sie unseren kostenfreien und schnellen Online-Rechner.
Wenn Sie ein betroffenes Kfz haben, sind diese sehr gut! Unsere Kanzlei hat schon zahlreiche Urteile vor Landgerichten aus ganz Deutschland für unsere Mandanten erstritten. Dabei werden VW, Audi, BMW, Opel und Co. regelmäßig zur Rücknahme des betroffenen Autos und zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens. Wir kümmern uns um eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und stimmen sämtliche Maßnahmen mit Ihnen ab. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, so helfen wir Ihnen selbstverständlich auch in diesen Fällen.
Bevor irgendwelche Maßnahmen ausgelöst werden, die Kosten verursachen, werden wir uns natürlich mit Ihnen abstimmen! So können wir Ihr Verfahren auch zusammen mit einem Prozessfinanzierer führen, der Sie von den entstehenden Kosten freistellt.
Ja! Wir raten Ihnen dringend schnellstmöglich zu handeln. Gerade bei den Fabrikaten von Audi, VW, Skoda, SEAT und Porsche erfolgte der Rückruf bereits im Jahre 2016. Damit verjähren die meisten Ansprüche gegen die Marken des VW-Konzerns am 31.12.2019. Das bedeutet, dass Sie nach diesem Datum kaum noch Chancen haben Ihre Entschädigung von der VW-Gruppe zu erhalten. Nur, wenn Sie jetzt Klage einreichen, können Sie diese Frist hemmen!
Wir vertreten Verbraucher bundesweit in Abgasverfahren, insbesondere aber auch an unseren Kanzleistandorten in Regensburg, Landshut, München und Erfurt. An den hierfür zuständigen Landgerichten Regensburg, Landshut, München und Erfurt kennen wir daher die Eigenarten dieser Gerichte genau und wissen, worauf bei welchem Richter/Richterin zu achten ist. Dies ist oftmals ein entscheidender Faktor, da bspw. selbst innerhalb des Landgerichts Regensburg, Landshut, München oder Erfurt die Ansichten der Richter auseinandergehen. Insofern sollten Sie auf unsere Erfahrung an diesen Gerichten sowie den dazugehörigen Berufungsinstanzen (OLG München und OLG Nürnberg) vertrauen.
So werden beispielsweise Feststellungsanträge gegen VW am Landgericht Regensburg einheitlich als unzulässig zurückgewiesen, da in Regensburg die Ansicht vertreten wird, dass gegen VW eine Leistungsklage auf Rückzahlung des Kaufpreises vorrangig gegenüber einer Feststellungsklage ist. Auch urteilen die Landgerichte Regensburg, Landshut, München oder Erfurt bei den zu Gunsten des Käufers endenden Verfahren stets, dass der Käufer sich eine Nutzungsentschädigung abziehen lassen muss. Vor dem Landgericht Augsburg ist dies bspw. teilweise nicht der Fall. Dieses Wissen um die jeweiligen Besonderheiten sollte genutzt werden! Profitieren Sie daher von unserer besonderen Erfahrung!
Die Kosten übernimmt zunächst Ihre Rechtsschutzversicherung. Wir kümmern uns für Sie um die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, so dass sichergestellt ist, dass das Verfahren für Sie kostenfrei bleibt.
Wir besprechen zunächst mit Ihnen persönlich an einem unserer Kanzleistandorte in Regensburg oder Landshut oder telefonisch Ihren Fall. Zwar ist der Sachverhalt in Abgasfällen im Kern stets identisch, jedoch sind die juristischen Fallgestaltungen in den Details durchaus sehr verschieden. Ein guter Anwalt achtet auf diese Feinheiten! Von daher verbietet sich eine „Musterklage nach Schema F“.
Das Klageverfahren erster Instanz endet – sofern nicht bereits in erster Instanz ein Vergleich geschlossen wird – mit einem Urteil durch das Landgericht. Unabhängig davon, ob VW, Daimler oder ein anderer Hersteller unterliegt, wird regelmäßig im Anschluss Berufung gegen das landgerichtliche Urteil eingelegt. Das bedeutet, dass das Verfahren beim Oberlandesgericht weitergeht.
Berufungsgerichte sind regelmäßig die Oberlandesgerichte. Die Berufung wird von demjenigen eingelegt, der in erster Instanz verloren hat. Die Hersteller VW, Audi, Skoda und Co. legen in den meisten der verlorenen Fälle Berufung ein. Gleichwohl kam es bis dato selten zu einem Berufungsurteil. Hintergrund ist, dass VW in der Berufungsinstanz mit dem Kläger oftmals einen Vergleich schließt.
Die Inhalte der Vergleiche unterscheiden sich, je nachdem, ob der Käufer das Fahrzeug behalten oder zurückgeben will. Wichtig ist daher stets, vor dem Vergleich mit dem Käufer die verschiedenen Optionen zu besprechen, um die bestmögliche Verhandlungsstrategie wählen zu können.
Ja, Sie können jederzeit die Kanzlei wechseln. Möchten Sie beispielsweise von einer anderen Kanzlei zu uns wechseln, so ist dies zu jeder Zeit möglich. Es ist lediglich darauf zu achten, dies nach Rücksprache der Rechtsschutzversicherung zu machen. Wir übernehmen dies gerne für Sie und unterstützen Sie auch dabei, das Mandat mit der bisherigen Kanzlei zu kündigen.