UPDATE: A6 und A7 3.0 TDI Euro 5 betroffen
Das Kraftfahrtbundesamt hat am 21.02.2020 mitgeteilt, dass auch der A6 und der A7 mit dem 3.0 TDI Motor vom Abgasskandal betroffen ist.
Die Kanzlei Gabler & Hendel fährt weitere Siege gegen die Audi AG beim A6 3.0 TDI EURO 5 ein.
So verurteilte jüngst das Landgericht Ingolstadt mit Urteil vom 07.12.2020 (Az.: 61 O 1627/20) und das Landgericht Regensburg mit Urteil vom 26.02.2021 (Az.: 34 O 1009/20) die Audi AG zum Schadensersatz bei betroffenen A6 3.0 TDI EURO 5.
Dabei wurde abermals durch die Gerichte festgestellt, dass Audi in sittenwidriger Weise die Käufer geschädigt hat. Das Landgericht Regensburg führte hierzu in seinem Urteil aus:
„Die Voraussetzungen des §§ 826, 31 BGB liegen vor, da die von der Beklagten getroffene unternehmerische Entscheidung, dass der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung samt sog. Umschaltlogik ausgestattete Motor in dem streitgegenständlichen Fahrzeug eingebaut und dieser sodann in Verkehr gebracht wird, sittenwidrig war. Dabei ist auf den Erstzulassungszeitpunkt im Jahre 2013 abzustellen. Der Klagepartei ist kausal im Jahre 2016 dadurch ein Schaden in Form des Abschlusses eines ungewollten Kaufvertrags über das streitgegenständliche Fahrzeug entstanden sowie ein weiterer Vermögensschaden in Höhe von 4.405,99 €. Die Beklagte handelte zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung auch vorsätzlich bzgl. des Eintritts des Schadens, der Kausalität des eigenen Verhaltens für den Eintritt des Schadens und der die Sittenwidrigkeit des Verhaltens begründenden Umstände.“
Wie das KBA am 21.02.2020 mitteilte, sind in Deutschland 21523 Audi A6 und Audi A7 von dem Rückruf betroffen. Es wurden in den Baujahren 2010 bis 2015 unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut um die Emissionskontrollsysteme zu täuschen.
Sollten auch Sie einen solchen A6 oder A7 haben, so sollten Sie schnell Ihre Ansprüche geltend machen. Gerne können Sie uns Ihre Daten übermitteln. Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich.
Nun ruft das KBA auch noch weitere Audi A6 und Audi A7 mit dem Rückrufcode 23BX zurück. Dieser Rückruf betrifft die Baujahre 2011 – 2014. Zwar schweigt sich das Kraftfahrtbundesamt zu der genauen Bezeichnung der Modelle aus. Aufgrund der Baujahre und der Stückzahlen dürfte es sich aber um die sogenannten „Clean Diesel“ Modelle handeln.
Haben Auch Sie einen solchen A6 oder A7? Dann sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen.
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